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2 (1913)
Entstehung
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o. Loeben.

die Halbhüfner waren, fünf Gärtnern nebst dem Mühlgarten und zweiScheffeln Nckerbau, lvber- und Nieder-Gerichten, Jagd und Vogelfang.Gber-Horka verkaufte er im Jahre l686, kurz vor seinem Tode, fürannähernd 15000 Taler an Joachim Siegmund v. Ziegler undUlipphausen.

Samuel starb am 7. Oktober 1686. Tr war zweimal vermählt:I. mit Dorothea v. Jarnitz, gestorben zu Sohland am 18. Npril 1679im Klter von 69 Jahren *) s II. mit Sophia Tugendreich v. Temritz,der einzigen Tochter Hans Lhristophs v. T. Sie vermählte sich nachSamuels v. L. Tode wieder mit Gottlob Heinrich v. Laß aus Teichnitz.Ls überlebte Samuel nur ein Sohn:

Samuel Gottlob v. L. Geboren zu horka am 7. Januar 1684,getauft am 20. d. M., kam er unter Vormundschaft Kdolphs v. L. ausSchwerta. Samuel Gottlobs Mutter mutete für ihren Sohn am9. Mai 1687 vor dem Nmte Görlitz die Lehn über das ihm zugesalleneväterliche, unter Jurisdiktion des kurfürstlichen Kmts Görlitz gelegeneGut in Gber-Sohland I. Samuel Gottlob erbte ferner von seinemVetter und Vormund Ferdinand Ndolph v. L. als dessen proximusuZnutus die diesem gehörig gewesenen Bauern zu Sohland, die vonder Herrschaft Hoyerswerda als ein Nfterlehn zu Lehn rührten^).Nieder-Sohland, das Samuel Gottlob im Jahre 1706 von JohannGottfried v. haugwitz für 11000 Taler und 200 Taler Schlüsselgelderkauft hatte, veräußerte er bereits im Jahre 1707 wieder an Gottfriedv. Gersdorff. Was sein unter Jurisdiktion des Görlitzer Kmtes stehendesväterliches Vorwerk in Gber-Sohland, das Mannlehnsqualität hatte,anbetrifft, so bat er im Juni 1716 um die Genehmigung, diesen Besitz,genanntdie Hermannsgüter", verkaufen zu dürfen Nach erhaltener

>) Ebenda.

2) Samuel Gottlob suchte sich zur Lehnsfolge an diesem Mannlehngute zu ziehen.Die Besitzerin der Herrschaft Hoyerswerda, die Fürstin von Teschen, erwartete indessendie Bbtretung des apert gewordenen Bfterlehns und Mannlehngutes zu Sohland.Samuel Gottlobs Berufung auf das BrivilsZium Naximiliavsum war ohne Be-deutung, da nach Oberlausitzischen Lehnrechten die Schwertmagen nicht aus Kraft derSippe, sondern der gesamten Hand jukzedieren, und da Samuel Gottlob aus seinesOheims Bfterlehngut niemals die gesamte Hand erlangt hatte: er konnte sich deshalbkeine Sukzession in dem Gute anmatzen. Buch handelt das BrivilsZium Naximi-liansum nur von den Landständen und von den vom König in Böhmen und Mark-grafen in der Vberlausitz zu Lehn rührenden Gütern, es kann daher auf die Bfter-lehnsleute, die keine Landstände sind, nicht Anwendung finden. Vas Bfterlehn wardaher an die Fürstin von Teschen heimgefallen und sie war nicht verpflichtet, es demSamuel Gottlob v. L. in Lehn zu geben.

l') Samuel Gottlob v. L. hatte, damals 32 Jahre alt und 8 Jahre lang ver-heiratet, nur eine Tochter, keinen Sohn und konnte einen intra ssptimum Ai'aäumstehenden und zur allgemeinen gesamten Hand gehörigen Vetter und Sukzessor nichtbenennen, das Gut stand also eigentlich auf dem Fall. Bm 23. Januar 1717 ge-nehmigte der Kurfürst sein Gesuch, doch solle das Gut auch in Zukunft Mannlehn-qualität behalten und die vom Verkäufer erlangte Knufsumme solle als ein Mann-lehnstamm angenommen werden; auch durften keine Mitbelehnte, wie sonst beit'euäis noviter emrstitutis vel ueguisitis aus diesen Lehnsstamm präsentiert werden.