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2 (1913)
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v. Landeskrone.

Der erste des Geschlechts, dem wir in der Gberlausitz begegnen, ist,wie Knothe a. a. D. bereits aussührt, Oliristianus cle lluncliskrone,der den Beinamenlon^us" führt und alsmiles iionestus" bezeichnetwird. Er saß aus Burk (blO von Bautzen) und widmete der Georgs-Kapelle aus dem Schlosse zu Bautzen im Jahre 1226 den Zehnten desjährlichen Ertrages dieses seines Gutes H.

Wenige Jahre später wird uns unter den zwölf Mitgliedern derBerainungskommission in der bekannten, im Jahre 1241 ratifiziertenOberlausitzer Grenzurkunde das Bruderpaar Tristan und Gerl ach v. L.genannt, und unter den Zeugen erscheint in eben dieser Urkunde undzwar an letzter Stelle Wilricus llgnlliscron^). Wilricuscle llgnllisclirorie befindet sich in demselben Jahre (1241) auch unter denZeugen, als König Wenzel in Saaz das Kloster St. Marienthal in demBesitz des Dorfes Lisridsdors und des dazu gehörigen Waldes bestätigt^).Ls ist wohl derselbe Wilricus, der einige Jahre später, und zwar imJahre 1246, zusammen mit einem Otto cle BancZiscrone als Zeüge ineiner vermutlich zu Bautzen ausgestellten Urkunde des BurggrafenVenesch austrittH.

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts begegnen uns die dreiBrüder VVilricus, Betrug und Briclericus cle Banäiscbrone: Siesind Zeugen, als König Ottokar von Böhmen im November 1267 beiPrag dem Kloster Marienthal den Kauf von Gber°Seifersdorf beurkundetund es ihm verreicht^. Allein, ohne seine beiden Brüder, erscheintWilrieus im Jahre 1272 in Bautzen als Zeuge des zwischen MarkgrafJohann von Brandenburg, seinen Brüdern Otto und Konrad einerseitsund dem Bischof Withego von Meißen andererseits geschlossenen Vertragesüber Iurisdiktions- und Zehntrechte in den Meißnischen Stiftsgütern desLandes Bautzens. Gemeinsam treten dann die drei Brüder wilrich,Peter und Friedrich noch einmal im Jahre 1280 in Bautzen als Zeugenauf, als die Burgmannen von Bautzen beurkunden, daß ein zwischendem Kloster St. Marienthal und Peter von Uostitz und seinen Brüdernwegen des Besitzes einiger Ortschaften bestehender Streit entschieden seiH.

Zu Anfang des 14. Jahrhunderts begegnet uns zum ersten Malein Görlitz ein Angehöriger des Geschlechts: Als Heinrich von Kamenzim Jahre 1308 den Durchgangszoll in Görlitz dem Heinrich von Badebergals Afterlehn verreichte, erscheint unter den Zeugen und zwar an zweiter

i) Köhler, Doclsx cliplomat. Dusatias supsrioris, 1856, 5. 33: Neues Laus.Mag. Bd. 70, S. 2d.

-) Köhler, oocl. clipl. Dusat. 2. 60, 64; Oocl. clipl. 8ax. rsZ. II, l, 2. 109 ff.:Über die Gberlaus. Grenzurkunde vergl. dl« ausgezeichnete Nrbeit kl. Meiches imNeuen Laus. Mag. Bd. 84, 2. 145-251.

s) Köhler, eocl. clipl. Dus. sup. 2. 59; Ooehler im Diplom, vallis 8. Marias,Neues Laus. Mag. Bd. 78, 2. 16. h Köhler, oocl. clipl. Dusat. 2. 76.

5) Köhler, oocl. clipl. Dusat. 2. 92: Doehler, Dipl. vall. 8. Marias,Neues Laus. Mag. Bd. 78, 2. 22.

") Köhler, eocl. clipl. Dus. 2. 99. Die Urkunde ist gedruckt auch imNeuen Laus. Magazin Bd. 27, 2. 255.

?) Köhler, eocl. clipl. Dusat. 2. 103: Doehler, Dipl. vall. 8. Marias,

Neues Laus. Mag. Bd. 78, 2. 23.