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Kap. 10 (1840) Pressefrechheit, Pressefreiheit, Pressfolter
Entstehung
Seite
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hl'gcs vslet sagen läßt. In allen Fällen, wo eine guteoder böse Absicht statt gefunden haben kann, sprichtder Richter sein eigenes Urtheil, - gehet die böse Ab-sicht nicht sonnenklar ans dem Unternehmen hervor,kann sic nur als möglich unterstellt werden, der Rich-ter behauptet aber, daß sie bestimmt vorgewaltet, undgründet auf diese Behauptung ein peinliches Urtheil,so ist es offenbar, daß das Gift in seiner eigenenBrust wohnte, und Er zu den Gottlosen gehört, dieBesseren und Einsichtsvolleren das Leben verbittern.