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Nachdem mm die verderblichen Folgen, bei derEcnsur vor dem Drucke, und die große Wohlthat derstrengsten Ecnsur nach dem Drucke, anschaulich nach-gcwicsen worden ist, schreite ich nun zur Justifikationder andern Artikel weiter.
Art. 12) Die Vorschrift dieses Artikels justr-fiziert sich dadurch, daß wenn die Schrift, ohne zu denzehn verbotenen Eathcgorien zu gehören, dennoch we-gen ihres Inhaltes strafbar ist, die Verbreitung der-selben eine große Wohlthat für das Ganze ist, weildadurch die Besitzer sich nicht nur von der Strafbar-keit derselben überzeugen können, sondern die imme-diat darauf folgende, und bekannt gemachte Strafe,jedem als warnendes Beispiel dicnet..
Dic wahren Demagogen, die in jeder commödian-ten Rolle eingeübt sind, gebährden sich zwar, als wenneinem rechtlichen Manne, durch Aufbürdung einer un-wahren Thatsache, ein unersetzliches Wehe geschehenkönnte, allein jeder Einsichtsvolle wird den Werthsolcher Gebärden zu schätzen wissen. Die wahre Ver-läumdung schleicht im Finstern, sie wird niemals, oderdoch nur sehr selten entdeckt, Sie ist es, welche demEdlen unendlichen Schaden züfügt, weis das Giftseine Wirkung im Geheimen vollbringt, der unschul-