Druckschrift 
Kap. 10 (1840) Pressefrechheit, Pressefreiheit, Pressfolter
Entstehung
Seite
51
Einzelbild herunterladen
 

51

Nachdem mm die verderblichen Folgen, bei derEcnsur vor dem Drucke, und die große Wohlthat derstrengsten Ecnsur nach dem Drucke, anschaulich nach-gcwicsen worden ist, schreite ich nun zur Justifikationder andern Artikel weiter.

Art. 12) Die Vorschrift dieses Artikels justr-fiziert sich dadurch, daß wenn die Schrift, ohne zu denzehn verbotenen Eathcgorien zu gehören, dennoch we-gen ihres Inhaltes strafbar ist, die Verbreitung der-selben eine große Wohlthat für das Ganze ist, weildadurch die Besitzer sich nicht nur von der Strafbar-keit derselben überzeugen können, sondern die imme-diat darauf folgende, und bekannt gemachte Strafe,jedem als warnendes Beispiel dicnet..

Dic wahren Demagogen, die in jeder commödian-ten Rolle eingeübt sind, gebährden sich zwar, als wenneinem rechtlichen Manne, durch Aufbürdung einer un-wahren Thatsache, ein unersetzliches Wehe geschehenkönnte, allein jeder Einsichtsvolle wird den Werthsolcher Gebärden zu schätzen wissen. Die wahre Ver-läumdung schleicht im Finstern, sie wird niemals, oderdoch nur sehr selten entdeckt, Sie ist es, welche demEdlen unendlichen Schaden züfügt, weis das Giftseine Wirkung im Geheimen vollbringt, der unschul-