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Kap. 10 (1840) Pressefrechheit, Pressefreiheit, Pressfolter
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Vaterlandes, in tiefster Ehrerbiethung antworten, heut«liegt die Rettung der Völker wie der Throne ganzunfehlbar, aber auch nur allein, in der öffentlichenEntschleierung der Wehen, welche theils Gleichgültig-keit, theils unversöhnliche Erbitterung in den Masse»gegen die Staatsverhältnisse begründen.

Durch die strengste Ecnsnr nach dem Drucke,läuft das Oberhaupt des Staates, und die treuenVroßwürdner, eben so wenig Gefahr, daß ihnen et-was verborgen bleiben könnte; noch bei der streng ge-handhabtcn Vorschrift der Gesetze, daß die Freiheitder Presse, vor der Crnsur mißbraucht werden könnte.

Sollte mir aber Jemand antworten,. daß bei derCensur, die erst nach dem Drucke erfolgt, dennoch diebewilligte Freiheit mißbraucht werden könnte, so würdeich ihm antworten, die faktische Möglichkeit ist nichtzu läugnen, so wie aber die Strenge der Gesetze dieBestimmung hat, schlechte Menschen von der Vollzie-hung der Verbrechen abznhalten, welche heimlich voll-zogen werden können, so ist es durchaus undenkbar,daß ein feiges Subjekt, es bei der Unmöglichkeit seinVerbrechen anders, als vor den Angen der ganzenWelt zu vollziehen, cs unternehmen sollte, die Strengetzer Gesetze, gegen sich herauf zu beschwören.