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Kap. 10 (1840) Pressefrechheit, Pressefreiheit, Pressfolter
Entstehung
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gnng geben zu lassen, daß sie ihre Namen, Standund Wohnort auf dem Manuskript angegeben.

acl Art. 10) Dieser Artikel ist durch die ebenvorhergegangene Justification aller seiner Vorgänger,zn vollkommen gerechtfertigt, als daß darüber nichtjedes fernere Wort ganz überflüssig erscheinen sollte.

sä Art. 11) Nur Denjenigen, welche die Vcr-bältnissc und Zwecke, der Geheimverschwornen derNacht nicht-kennen, kann cs sonderbar klingen, wennich mich überzeugt erkläre, daß in der Frage, soll dieCensur der Druckschriften, wie bisher vor dem Drucke,oder künftig erst nach dem Drucke statt finden, zu-gleich die Frage enthalten ist, sollen Christenthum,alle Throne, alle bestehenden Verfassungen und Ge-setze, alle Tugend und Civilisation in Blut und Thrä-nen untergchcn, oder soll das Ganze durch Jammerund Elend vieler Art, jahrelang geprüft und gereinigt,mit verjüngter Kraft in seinen sachgemäßen Abstän-den, wieder herrlich und schön erstehen?

Augenblicklich ganz abgesehen davon, daß jedenaufmerksame und prüfungäfähige Beobachter, der nichtin gänzlicher Zurückgezogenheit lebte, vielmehr Gele-genheit hatte, die Erscheinungen der Zeit in weiterenAusdehnungen zu verfolgen, sich nothwendig von ei-