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Kap. 5 (1837) Die Monarchie kommt von Gott wegen der Gerechtigkeit, auch ein Gegenstück zu des Abbé de Lamenais Worte eines Gläubigen
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weil der bloße Titel der höchsten Gewalt vom Vaterauf den Sohn vererbt, sondern ein monarchischerStaat, muß eben so wohl seine unerschütterlich festste-hende gesetzliche Constitnon haben, wie auch die Re-publick, und zwar im eigentlichen Wortverstande einemonarchische Constitution, welche ihn von der Despotie,wie von der Republick und jeder andern Staatsver-fassung unterscheidet.

Rohe ungebildete Völker, welche wohl den Schmerzund die Entbehrung kennen, aber vom Rechte keinenBegriff haben, in denen noch kein Vorgefühl ihrerhöhcrn irdischen Bestimmung erwacht ist, welche dieMacht des Fürsten gleichsam anbetcn, weil sie ihnendas Leben gestattet, können sich unmittelbar aus In-stinkt, oder andern Ncbcnrücksichtcn an die Person ih-res Monarchen gekettet fühlen; eine gefällige Gestalt,ein äußerlich herablassendes Wesen, der Werth dender arme Mensch auf das Wörtchen mein legt; die-ser ist mein Fürst, er ist der Vornehmste und Mäch-tigste, ist für rohe Menschen nicht selten ein genügen-der Grnnd zur unbedingten Huldigung.

Alle Menschen, deren Geist sich über den Zustandder Thierheit hcraufgeschwungen, die sich vom DaseinGottes, und der ihnen gewordenen Bestimmung über-zeugt fühlen, die die Religion nicht in Herz- und geist-

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