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Kap. 5 (1837) Die Monarchie kommt von Gott wegen der Gerechtigkeit, auch ein Gegenstück zu des Abbé de Lamenais Worte eines Gläubigen
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Sr. Königlichen Majestät Landesväterlicher Intentionganz und gar entgegen. Höchstdicsclbe wollen viel-mehr, daß Jedermann, er sei vornehm oder geringe,reich oder arm, eine prompte Justiz administrirt, undeinem jeglichen Dero Uutcrthancn, ohne' Ansehen derPerson und des Standes, durchgcheuds ein unparthei-isches Recht wicderfahren soll. Se. Königlichen Ma-jestät werden daher, in Ansehung der wider den Mül-ler Arnold aus der Pommcrziger Krebsmühle in derRcumark abgesprochenen und hier approbirten höchstungerechten Sentenz, ein nachdrückliches Ercmpcl sta-tuiren, damit sämmtliche Justiz-Collcga, in allen Pro-vinzen, sich daran spiegeln, und keine dergleichengrobe Ungerechtigkeiten begehen mögen. Denn sie müssenwissen, daß der geringste Bauer, ja was noch mehrist, der Bettler eben so wohl ein Mensch ist, wie Se.Majestät sind, und d.cm alle Justiz widerfahren muß,indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es magsein ein Prinz, der wider einen Bauer klagt, oderauch umgekehrt, so ist der Prinz dem Bauer vor derJustiz gleich, und bei solchen Gelegenheiten muß purnach der Gerechtigkeit verfahren werden, ohne Anse-hen der Person.

Darnach mögen sich die Justiz-Collegia in allenProvinzen nur zu richten haben, und wo sie nicht mit