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Die Matrikel des Gymnasiums Hof
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VORWORT.

liehen, sind nach dein Vorbild der Altdorfer Matrikel, aber in weiteremUmfange, alle vorlcommenden Spielformen in einer Sammelliste m-sammengefasst und den Namensansätzen vorausgestellt worden undin allen Fällen, wo die an der Spitze stehende Form nicht vorliegt,die in Betracht kommende Spielform besonders, aber stets nur einmalgesetzt. Für diese Zusammenfassung konnten nicht etymologische,sondern nur rein praktische Gründe massgebend sein: die miteinanderwechselnden Namensformen sind vereinigt, auch wenn ihre sprachlicheZusammengehörigkeit zweifelhaft erscheinen könnte, und umgekehrtsprachlich zusammengehörige oft getrennt. Der Familienname desVaters ist in der Hegel nur durch den Anfangsbuchstaben ausgedrückt,es sei denn, dass er in dei Form abiveicht, ivas, bezeichnend für dieUnsicherheit der Formen der Geschlechtsnamen, im 17. und 18. Jahr-hundert öfters vorkommt; ebenso seltsam mutet es uns an, wenn mittenim lateinischen Text der Genetiv des Vaternamens und das istRegel in einer Deutschen Form erscheint. Wie schon bemerkt,haben in dem Personenregister auch die Ortsnamen die authentischenFormen; auch Varianten, die nur geringe Verschiedenheiten auf-weisen, sind angeführt, weil sie öfters Rückschlüsse auf ältere Formenoder die dialektische Aussprache zulassen. Bei den Angaben über'die Heimat ist in den Matrikeln bald der Geburtsort des Schülers,bald der Wohnort seiner Eltern angegeben; wechselnde Ortsangabenmussten wiederholt werden, iveil ein Wechsel des Wohnortes statt-gefunden haben kann; die bei einem Namensansatz zuletzt gemachteOrtsangabe gilt immer auch für die folgenden Einträge. Die mitdem blossen annos versehenen, in Klammern gesetzten arabischen Ziffernbezeichnen die Zeit der Zugehörigkeit zur Schule zu ergänzen istfrequentavit Curiae bzw. zum Älumneum. Die Angabe alnm. beieiner Zeitbestimmung besagt, dass der betr. Schüler unter diesemDatum zum erstenmal als Alumne erscheint, nicht, dass er damalsals solcher aufgenommen wurde; da das Alumnatsverhältnis 46 Jahredatierte, so gilt die einmalige Angabe auch für die folgenden Jahre,wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bemerkt ist. Ebenso steht esmit den Zusätzen alum. praefectus bzw. subpraefectus und locatus 1 .Zu dem letztgenannten Ausdruck sei folgende Bemerkung aus Brückner(S. 1719,) zitiert:Die Locaten hatten unter den Namen Supremus,Medius und Infimus die abedarii zu unterrichten. In einem Rescript

1 Über die Erklärung der Bezeichnung vgl. F. Paulsen, Geschichte des gelehrten

Unterrichts I 2 , 19 Anm. 1.