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sei genug, in der Beichte zu sagen: „Ich habe so und so vielmaleinen Jncest begangen."" ^')
4) „Eine Frau hat ihren Mann ermordet, um ihren Buh-len zu hcirathen, und hat nachher mit ihm gesündigt; muß sienun in der Beichte diesen Umstand aufdecken? Antwort: Hen-riqucz sagt ja, ich aber stimme dem Lessius bei, der es läug-nct."
5) „Jemand hat mit einer Türkin oder Jüdin gesündigt;muß er in der Beichte den Umstand der Neligionsverschiedenhcitangeben? Antwort: Lessius sagt ja, weil hier ein Sacrilegiumstattfindet; ich halte mit dem Azor, daß ein solcher Umstanddie Art der Sünde nicht verändere, sondern nur erschwere,daher ist es denn genug zu sagen: ich habe so und so vielmalgehuret, wenn man nur Aergerniß, Gefahr der Verkehrung, Ver-achtung gegen die Religion vermieden hat."
6) „Muß ich bei Verläumdungen, Beleidigungen und fre-ventlichen Urtheilen gegen Andere dem Beichtvater auch die nä-heren Umstände entdecken? Antwort: Nein; weil es lauterSünden einerlei Art sind. So Fagundez."
7) „Muß ein Apostat, der ganz und gar vom Glaubenabgefallen ist, dieses auch in der Beichte aufvecken? Antwort:Es ist genug, wenn er beichtet, er sei ein Ketzer, weil Apostasievon der Ketzerei nicht nach der Art, sondern nur nach dem Mehroder Weniger verschieden ist; denn ein Apostat fällt ganz ab, einKetzer nur thcilweise. So Sanchez. Muß er dann auch dieArt der Ketzerei angeben? Nein, weil alle Ketzereien in einemmateriellen Verhältnisse zur Species der Sünde stehen. SoReginald." Nach dieser Resolution fände sich vor demNichterstuhle des Gewissens der Gottesläugner in gleichem Ver-hältnisse mit dem, der behauptete, man brauche die Fasten nichtzu halten.
8) „Wenn Jemand mit einem Mädchen gesündigt hat, thuter genug, im Beichtstühle zu sagen: Ich habe gegen die Keusch-
oi) I. c. p. 13. 14. n. 46. M) l. x. n. 48- A) Daß man aber auchsehr erschwerende Umstände in der Bcichre gar nicht anzugeben brauche, re-solvirt Escobar mit Vasquez. I. c. p. l2. n. 39. «) >- c. p. 14. n. 49.05) I c. p. 15. o. 53. 06) Ibicl. n. 55.