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heit gesündigt, ohne die Hurerei zu erwähnen? Antwort: Tur-rianus führt (in libro tle poeiuteutia yuaest. 9. s. 2. 6. 29.llubinm 2. aü aixnm. 5.) Mehrere an, die behaupten, er thuegenug daran; und er selbst ist dieser Meinung; aber ich stimmedem Gegcntheile bci."°') Aber auch Turrianus ist ein cloe-lor Kravis und inacht seine Ansicht probabel und in praxi tutain.
9) „Jemand stiehlt in der Kirche die Börse eines Beten-den, muß er dem Beichtvater den Umstand des Ortes angeben?Suarez behauptet es mit Beziehung aus die Constitution desPapstes Johannes: Ein Sacrilegium wird begangen, wenn maneine heilige Sache an einem heiligen Orte, oder eine nicht hei-lige Sache (hier die Börse) an einem heiligen Orte, oder eineheilige Sache an einem nicht heiligen Orte entwendet." Aberhier kommt dem Escobar seine unverwüstliche Distinctionsspür-kraft zu Hülfe, und er hilft sich damit vollkommen aus. „Denn,sagt er, den Ausdruck eine nicht heilige Sache an einemheiligen Orte (stehlen) möchte ich so auslcgen, wenn die nichtheilige Sache in der Kirche ist, als unter der Gewalt derselbensich befindend, z. B. als ein ihr anvertrautcs Gut, Pfand, Dar-lehen. Wäre sie aber durch Zufall da, wie z. B. die besagteBörse, so möchte ich den Diebstahl für kein Sacrilegium halten,weil ein solcher Dieb der Kirche kein besonderes Unrecht zufügt.Folge: also braucht er auch den genannten Umstand in der Beichtenicht anzugeben." ^)
10) „Jemand stiehlt eine heilige Sache (z. B. einen Kelch)aus einer Kirche; ist es hinreichend, in der Beichte zu sagen:Ich habe eine heilige Sache gestohlen? oder: Ich habe an hei-ligem Orte gestohlen? oder muß er sagen: Ich habe an heili-gem Orte eine heilige Sache gestohlen? Keinesweges; er brauchtnur das Eine oder Andere anzugcben. Fagundez."
11) „Jemand hat im Bethause eines Klosters, in derSakristei, oder unter der Kirchthüre gehurt: muß er diese Um-stände in der Beichte entdecken? Nein, denn unter einem hei-ligen Orte versteht man nur das Innere einer geweihten Kirche.Azor." 'o)
V?) I. c. p. 16- II. 56. 08) iUiil. ii. 57. kg) iliicl. n. 58- 70) iliiil.n. 59.