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stets als Schreckbilder drohen. Von hier aus ist also keineHülfe zu erwarten, bis alle bischöflichen Stühle mit kraft-vollen, für die Sache der Kirche und des Vaterlandes be-geisterten Bischöfen besetzt sind, welche gemeinschaftlicheSache machen und die deutsch-katholische Kirche zu einemgemeinsamen selbstständigen Kirchenkörper vereinigen. —Also bliebe uns nur das letzte Asyl übrig, die Zufluchtzu dem Throne des Fürsten. Nur von hier läßt sich et-was Durchgreifendes für das Völkerwohl erwarten. Esist Pflicht des Staates, über die bürgerliche Gesellschaftzu Bildung und Erziehung des Volkes zu wachen. Reli-gion, Liturgie und Geistlichkeit dürfen ihm also nicht un-beachtet bleiben. Er muß darauf sehen, wie die Priesterund Lehrer des Volkes gebildet werden; wie die Religiongelehrt wird, ob die Liturgie mit Mißbräuchen, Neben-dingen und Andächteleien u. s. w. überhäuft ist. Er mußdarauf halten, daß die religiösen und liturgischen Anstal-ten, das Außenwerk der Religion nach dem Maße derübrigen im Staate verbreiteten Kenntnisse eingerichtet werden,ohne dabei auf die Gemächlichkeit einiger Pfaffen, denennichts, als das Alte, der träge Schlummer und der ein-trägliche Aberglaube des Volkes behagt, oder auf dasMurren einiger Schwärmer, die in Ideen sich gefallen unddie leidige Wirklichkeit mit ihren Jämmerlichkeiten nichtbemerken wollen, eine mit den Anforderungen des öffent-lichen Wohls unverträgliche Rücksicht zu nehmen. Einsolches kräftiges, auf die geheiligten Majestätsrechte ge-gründetes Einschreiten des Staats wird sehr wohl verein-bar sein mit der Achtung, welche chcm Gewissen der