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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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Dasselbe bestimmte nachher die Synode von Mainz 1549c. 42. Das Concilium von Rouen v. I. 1445 erklärtsich unter Eugen kV. nachdrücklich gegen die verschiede-nen Beuennnngen, die mau den Bildern beilege, z. B.Mariä Hülf, Mariä Trost u. s. w., indem solches fürviele eine Gelegenheit sei zum Aberglauben, als sei in ei-nem Bilde mehr Kraft, als im andern. Man vergleicheauch das Coucilium zu Cambray 1565 v. Z. Um ausden spärern und neuern Verordnungen nur ein Beispiel an-zufnhren, so erklärt der weise Erzbischof von Mainz (12.November 1788) alle die so laut gepriesenen bei sogenann-ten Gnadenbildern angeblich geschehenen Wunder für ge-wöhnliche alltägliche Ereignisse und Naturerscheinungen,oder für fromme Selbsttäuschungen, Einbildungen, ja so-gar für vorsätzlich gewinnsüchtige Betrügereien und befiehltseinem Klerus, im Sinne der Tridcntcr Synode und jenervon Mainz 1549 über die Lehre vom Nutzen und Gebrauchder Bilder drei und mehrere Sonntage hinter einander zulehren, und alle fromme, vernünftige, wohldenkende Chri-sten zu ermahnen, an Sonn- und Feiertagen bei demPfarrgottesdienstc zu erscheinen, da mit vereintem Herzenund Munde Gott zu loben, aus dem Munde ihrer Seel-sorger das göttliche Wort anzuhören, aber alles Umhcr-laufens und anderer Andachtsübungen sich zu enthaltenund durch keine Mißbräuche, Aberglauben und selbst geschaffeneAfterandachten die christ-katholische Religion zu entehren,sondern vielmehr nach der christlichen Frömmigkeit, Tugendund Vollkommenheit zu trachten. Sie sollten vielmehr ihrVertrauen auf die Allgüle und Barmherzigkeit Gottes, auf