310
tz. 28.
Einsegnung nach der Ehe.
Die Einsegnung des Weibes nach der Ehe ist eben sofade als geschmacklos. Es gibt nur ein einziges Formu-lar. Es werden die Ps. 66. 127, aus denen weder derGeistliche noch das Volk Belehrung oder Erbauung schöpfenkann, und einige Versikel, unter andern: „Laß das Kindder Bosheit ihr nicht schaden, und laß den Feiud widersie nichts vermögen" gesprochen, und ein Gebet verrichtet,wobei eine gebildete Frau schamroth werden möchte. ESheißt: „Gott, der du — — den ersten Adam aus Leimgebildet — — würdige dich zu segnen diese deine Diene-rin, gib ihr Fruchtbarkeit des Leibes und von dem Thaudes Himmels und von der Fettigkeit der Erden Ueberfluß.Segne sie sowohl zu Haus, als auf dem Feld, und aller
Orten, an Vieh-" Nach dreimaligem Bekreuzen
besprengt der Priester die Frau mit Weihwasser und spricht:„Durch Bespreugung dieses Wassers gebe dir der Herrseine Gnade und Segen." Wie elend, wie unpassend fürso mannigfaltige Verhältnisse ist dieser RituS! Durch dasvom Geistlichen beschworne Wasser gibt Gott den Men-schen seine Gnade!
und endlich noch andere auf die 7 Planeten. Sarpi, Historie desLridcntinischen ConcilS. 2. Thl. S. 541. — Daß mehrere Ehe-hinderniffc aufgehoben werde» sollten, ist schon längst von vernünftigenbkarholiken anerkannt worden. Sic sind zu nichts ander»! da, alsdie Christen zu besteuern, und manche wohlthätige Verbindung zuhindern.