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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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be» sic dieses Recht in der griechischen Kirche*). Oh-nehin Huben, wie ich schon bemerkt habe, die Priester undBischöfe dasselbe Priesterthnm. Gewiß hat die Heilsam-keit einer solchen Maßregel mancher Bischof schon gesuhlt.Aber seitdem das despotische Nom die Gerechtsame allerBischöfe verschlungen und dieselben zu Schattenbildern, diemir geborgten Schein haben, gemacht hat, könne» dieseihre Gewalt nicht mehr zur Erbauung ihrer Gläubigen ge-brauchen, und müssen froh sein, selbst noch firmen zu kön-nen. Aber auch der bestehende römische Ritus muß man-nigfaltig abgeändert werden. Prüft man denselben nachden Grundsätzen der Philosophie, nach reinen Begriffen desChristcnrhumö, vorzüglich nach der Regel, gemäß welcherim öffentlichen Cultuö nichts enthalten sein muß, wasnicht unsere moralische Gesinnung belebt, und uns in Aus-übung unserer Pflichten stärkt, so wird man leicht eiuse-hen, daß vieles im Cvnfirmations-Ritus wird geändertwerden muffen. Doch da die Priester, so lange das herrsch-süchtige Rom seine Despoten-Geißel über DeutschlandsBischöfe schwingt, und dieselben alle ihre Vollmachten vonRom erbetteln läßt, schwerlich Gelegenheit haben werden,die Firmung gnszuthcilen, so will ich mich auch nicht er-kühnen, Vorschläge zur Umänderung zu thun. Ohnehinsieht jeder, daß es leicht sein würde, die gewiß zweckmä-ßige Einrichtung zu treffen, daß die Firmung mit der fei-erlichen Messe am Sonntage in Verbindung gebracht würde

*) Man lese Fr. Brenner, Geschichtliche Darstellung der Verrich-tung der Firmung u. s. w. Bamberg und Wurzburg 1820. S. 101.