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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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licn bestätigt werden*). Die Synoden deS fünften undsechsten Jahrhunderts erlheilen Ihnen bereits die Vollmacht,die Liturgie für ihre ganze Provinz vorznschreiben, undbefehlen den einzelnen Bischöfen, sich nach der Metropoli-tankirche zu richten. Die Metropoliten gebrauchen denglanzenden Vorwand, so wie man nur einen Glauben,eine heilige Dreieinigkeit habe, so muß auch nur eine Re-gel des öffentlichen Gottesdienstes sein. Für das Erzbis-thum Tours wurde dies 461 auf der Synode zu Bannesc. 15-, fürTarragona auf der zu Girona 517 c. i. festge-setzt. Für die Bisthümer der Bezirke Vienne und Bur-gund setzte dies die Synode zu Albon 517 c. 27 und fürganz Spanien und Galicien die vierte zu Toledo 633 c.3 fest **). Doch brachte dies Streben nach Einheit keineEinförmigkeit zu Stande, und fand vielmehr Widerspruch.Inzwischen glaubten noch alle einzelnen Brüder das Rechtzu haben, Liturgien nach ihrem Gutdünken anzuordnen.Als man in Spanien das Einfuhren neuer Gebete undGesänge untersagen wollte, erklärten sich die Synoden vonTours 567 c. 23, und besonders die von Toledo 633, be-stehend aus 62 Bischöfen unter dem Vorsitze des h. Isi-dor c. 13 dagegen, beriefen sich auf das Recht, das dieKirche durch alle Jahrhunderte gehabt und erklärten dieje-nigen, die dieses Recht der Kirche jetzt ablaugnen würden.

*) NtnZI.gm IV I. p. 205 — 232.

**) S- Conc. v. Braga 563. I. c. 19 — 23. von A§dc 506 undXI. c. 13. — V. 111 —113. — k^r.

2.Äeer»ris Lililiotli. fiiur,!. Homns 1776. I'nin 1. ilisrert. l. e. 3.

25. — 2sIIrvein, ^I'oin II. «zu. I. o. 2. XVI.