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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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bestätigt, daß den Bischöfen nicht allein die Verwaltungder Kirchengütcr anvcrtraut werde.

Die Verwaltungsbehörde wäre also vom Staat undder Kirche zu bestellen. Von dieser Administrationsbchördehat der gcsammte Klerus mit Recht und Fug zu fordern,daß ihm alljährlich Rechnung abgelegt werde. So viel hier-von. Gott gebe es, daß ich nicht in die Wüste hineinge-redet habe! Jeder wird hoffentlich einsehen, daß die Con-stituirnng eines solchen Fonds einem längst gefühlten drin-genden Bedürfnisse abhelfen und den mannigfaltigsten Se-gen verbreiten wird, und daß die Gründer und Fördererdesselben auf den innigsten und wärmste» Dank der Mit-nnd Nachwelt mit Bestimmtheit rechnen können.

§. 14.

Moralisch - rcligiöse Volksbildung.

Weise Regierungen haben es sich zum ernstesten Vorsatzgemacht, Volksaufklärung zu befördern und führen diesenVorsatz mit der größten Energie aus. Alle Theile derStaatsverwaltung werden verbessert und das Wohl derNation befördert.

Oeffeutliche Anstalten für Kranke, Arme u. s. w. er-heben sich überall. Vorzüglich ist die intclleetuelle undsittliche Erziehung des Volkes das größte Augenmerk derRegierungen. Oeffentliche Anstalten für Bildung der Volks-schullchrer werden überall, ohne irgend einen Kostenaufwandzu schonen, gestiftet, neue Schulbücher werden eingcführt,und für den Unterhalt der Lehrer wird überall gesorgt.Wer wollte alle die weisen Verordnungen herzählen, die