Lebens, die edelsten Kräfte dem Dienste des Vaterlandesgeweiht hat, verdient weit bessere Berücksichtigung. Ersoll ein genügendes Auskommen haben, und den Rest sei-nes Lebens heiter vollenden. Er beschließe den Rest seinerTage im Schooße seiner Anverwandten, oder wo es ihmsonst gefällig ist. Wenigstens hat er doch, wäre auch seineVerpflegung nicht die beste, das unersetzliche Gefühl derFreiheit, über seine Lage zu verfugen. Dem verdienstvollenrechtlichen Staatsdiener wird vom Baterlandc eine jähr-liche Pension gereicht. Warum soll der verdienstvolle Seel-sorger nicht auch auf Erkenntlichkeit Anspruch machen kön-nen? Außerdem daß die verlassene Pfründe einen mäßigenjährlichen Abzug zu Gunsten des abgehenden Seelsorgersgestattet, wird der Intercalarsond die erforderlichen HülfS-mittel dazu hcrgebcn.
Z) Gebe man allen neu zu weihenden Geistlichen aufdiesen Fond den Tischtitel, die Versicherung, daß, wennsie vor der wirklichen Anstellung an einem stabilen Benc-fieium, ohne ihr Verschulden außer Stand kommen, sichder Würde gemäß zu erhalten, mit Wohnung, Speiseund Trank und den nökhigen Bedürfnissen unterstützt wer-den sollen. Ohne Zweifel ist es den Unglückliche», die vomTischtitel Gebrauch machen müssen, zu gönnen, daß ihreLage nicht durch das Gefühl, einer Gemeinde, einem Pa-tron zur Last zu fallen, noch mehr erschwert werde. Wirddie Verleihung des Tischtitels zu einer allgemeinen katholi-schen Kirchenanstalt Schlesiens gemacht und auf den ge-summten Neligionsfond übernommen, dergestalt, daß mitder Zulassung zum Priesierfeminar zugleich der Tischtitel