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unentgeltlich verbürgt wird, so wird der Candidat derTheologie der Plage übcrhoben, den Tischtitel bei einemStadt-Magistrate, einem adclichcn oder sonstigen Patronzu erbetteln, und der neu angestellte Geistliche wegen sei-nes standssmäßigen Unterhaltes auf den Fall eines vor derAnstellung zu erleidenden Unglücks außer Sorgen gesetzt.Die ganze Geistlichkeit erringt dadurch große Selbstständig-keit und eine bedeutende Verbesserung.
Diese Titelbettelei hatte der Klerus in der alten Kirchenicht nöthig. Keiner wurde geweiht, wenn er nicht schonein Beneficium, eine Kirche — Titulus genannt —hatte, aus deren Einkünften er seine Unterhaltung zog.Die Weihungen ohne ein bestimmtes Beneficium warenfür nichtig erklärt*). Im zwölften Jahrhunderte aber än-derten unkundige oder gelbsüchtige Bischöfe die Kirchendis-ciplin, weihten für Geld auch unmündige Kinder und inden Tag hinein, ohne ihnen ein Beneficium, eine bestimmteKirche, i. e. tidulrun, anzuweisen. Daher kam die großeMenge Vurgpfaffen. Ganze Schaarcn von Klerikern zo-gen brot- und Herrnlos als Bettler auf allen Straßen um-her, fischten nach Meßstipendien, und richteten das gräu-lichste Aegerniß und den schändlichsten Unfug an, worüberdas 6oncil. ck>srergnenss III. csp. 4. klagt**). In die-ser Zeit wurde der Begriff des Titels, der vorher die Kirchesannnt der Pfründe bezeichnet hatte, geändert.
*) Oone. (lliulceck. e. 6.
Hess. XXI, e. 2. cke relorin. Illiomassin. vet. et nnv. ckisei'^I.L. II. 1. 1 . o. 9. §. 2. Planck, Gesch. d. christlich kirchlichenGesellschaft-Verfassung 4. Bd. 2. Abschnitt. S. 324 et se^.