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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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Gerechtigkeit und Humanität fordern, daß die Kirche undder Staat die geistlichen Diener der Kirche und des Staatsnicht nur so lange, als sic mit voller geistigen und leibli-chen Kraft ihr Amt verwalten, sondern auch wenn sic imAlter nicht mehr hinreichend fähig oder auch wohl, ohneihre Schuld ganz untauglich geworden sind, mit dem ge-bührenden und anständigen Lebensunterhalte versorgen. Imletzten Falle muß er pensionirt, im ersten muß ihm einEehülfe gegeben werden. Wo das Pfründ-Einkommen zu-rcicht, muß der Pfarrer den Caplan selbst salariren. Woaber dies nicht ist, da hat der Pfarrer, so wie im erstemFalle der Peusionirung, das offenbarste Recht, Anspruch zumachen auf Unterstützung aus der Gesammrmasse des Kir-chenvermögcns. Man hat zwar in der schlesischen Diöceöein Emeriten-Haus; doch wird die Kost nicht unentgelt-lich gereicht, obgleich die Anstalt Fonds hat. Die pensio-nirten Klostergeistlichen müssen von ihren Pensionen, dieunfähig gewordenen Pfarrer aber von dem Administrations-Überschuß abgeben. Was der Klerus von diesem Priester-hause — und seinem würdigen Vorsteher — urtheilt, kannich nicht genau angeben. Allein alle würdigen, im Diensteder Kirche und des Vaterlandes ergrauten Männer in eingemeinschaftliches Haus zusammen zu stecken, und an ei-nen gemeinschaftlichen Tisch zu gewöhnen, damit sie hierals Mönche, was sie in ihrem ganzen Leben nicht sein moch-ten, ihr Leben freudenleer zubringen, ist eine Maßregel,die einen jeden biedern Mann mit Trauer erfüllen muß.Setze man nun den Fall, solch ein Priesterhaus habe ei-nen Vorsteher, der seine Pflegempfohlenen schlecht behan-

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