Druckschrift 
Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
Entstehung
Seite
113
Einzelbild herunterladen
 

Trennung des ganzen Kirchcngutes die Einnahme und denbei Erledigungen sich ergebenden Ueberschusi als ein vondem übrigen kirchlichen Gute unabhängiges, den Curalstcl-len allein zugehöriges, und zu ihrem, d. i. der Special-Seelsorge Nutzen zu verwendendes Geld ansehen.Also nach ursprünglichem kirchlichen Recht haben der Bi-schof und seine Räthc nicht das geringste Recht, etwasvon diesen Geldern zu ihrem oder einem andern allgemei-nen, nicht auf die Special-Seelsorge sich beziehendenGebrauch zu verwenden. Wozu sollen also diese Gel-der verwendet werden? Die Antwort ist bereits gege-ben. In Oesterreich fließen sie in den Religions-*), inWürlemberg in den im 1.1808 gestifteten Jntercalarfond**).Auch bei uns soll ein solcher Jntercalarfond gebildetwerden, aus dem mannigfaltigen Bedürfnisse des Klerusbestritten werden könnten. Zu diesen Bedürfnissen rechneich folgende:

1 ) Soll den zu gering dotirtcn Pfarr- und Curatstel-len, wenn zur Ergänzung der Congrua keine näheren Quel-len, als Beiträge von Seiten der Gemeinde und Patroneu. s. w., offen stehen, Unterstützung gewahrt werden. Solange der Jntercalarfond noch nicht zu einem großen ge-sicherten Vermögen gelangt ist, mögen alljährlich die Bei-träge an die Cnratstellen geliefert werden. Ist aber derJntercalarfond zu einem bedeutenden Capitalsiock gestiegen,so erheischen es mannigfaltige Gründe, daß die zu nnter-

*) IteeüenI,«, ßkr 1°. II. 301.

**) Katholische Kirche Wurtembcrgs S-Kathol. Kirche Schlesiens.

8