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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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ursprünglichen Bestimmung oder Stiftung, zum Behufdes Unterhalts der Geistlichen, der nieder» Kirchenstellen,also zum Besten der Special-Seelsorge zu verwenden sind.Es können daher auch alle Einkünfte ans denselben nurrechtlich zum Wohl der Special - Seelsorge angcwendctwerden. Bekanntlich wurde das vereinte allgemeineKirchengut in den frühesten Jahrhunderten in drei, dannin vier Theile getheilt, und jeder Gegenstand der kirchli-chen Obsorge erhielt seine bestimmte und verhältnismäßigePortion*). So der Bischof, der Curat-Klerus, die Ar-men und die Kitchenbauten. Später trennte sich, nach-dem sich geizige, verschwenderische, herrschsüchtige Bischöfedie schreiendsten Bedrückungen des niedern Klerus erlaubt,und dieser viele Versuche, und viele Kämpfe gegen jenegewagt hatte, das Kirchengut, und die Cnratpfründen bil-deten sich als ein rechtlich gcschicdnes und für sich beste-hendes Gut. Die neuen Stiftungen geschahen, nun nichtmehr der Kirche überhaupt, sondern der bischöflichen Kirche,der Curatstelle, den Spitälern und für die Kirchenbauten.So wie also nach der ursprünglichen Natur der kirchlichenGüter an dem Einkommen und an dem bei Erledigung derKirchcnpfründcn sich ergebenden Uebcrschusse keine Person,weß Amtes und Standes sie sei, sondern nur die ge-sammte Pfründmasse Anspruch hatte, so muß man nach

*) Paul Sarpi: von dem Kirchengutc, aus dem Italienischenübersetzt von Steel. Frankfurt und Leipzig 1786. Ibomassi». k.in. 1. n. e. 1 et § 61 ^. Vrrn Ds^eir I>. Is. §66. IN. 1. o. I.Planck, Gesch. der christlich-kirchlichen Gesellschastsverfaffung in je-dem einzelnen Bande.