Sparsamkeit, mit Geiz, mit Harte gegen seine Kirchkinderbezeichnen, mn nur in einigen Jahren aus seinen Schul-den hcrauszukommen? Widerspricht nicht d!cS schon demkanonischen Recht, wo cs heißt: daß alle Leneücia sd8c>-lute et inäeterinin-ite, intvAie sinegue cliuiinntione,seu gocto beneücium Arovsnte, vergeben werden sollen*).Wie kommt der Klerus dazu, eine so drückende Abgabei» die Schullehrer-Seminarien-Casse zu zahlen. Ist nichtdie Erhaltung und Einrichtung der Semiuarien eine An-gelegenheit des Staats, des gesummten Vaterlandes**)? Hatder Klerus keine Bedürfnisse fürsich? Wienölhig crdiese Gel-der habe, werden wir bald sehen. Daß der Klerus über dieseLast murrt, bezeuge ich hiermit öffentlich. Wozu werdendie Admitustrations-Gelder vom bischöflichen Amt verwen-det? Das weiß der Klerus nicht. Daß sie aber für denUnterhalt des Bischofs, seiner Rathe u. s. w. nur höchst un-billig und höchst ungerecht verwendet werden könnten, liegt amTage. Um dieses einzusehen, darf man nur auf den Ursprungund die Natur der Vcncficicu, aus denen diese Uebcrschüffefließe», Rücksicht nehmen. Es sind nämlich weder Güter,die bloß überhaupt zu frommen Zwecken bestimmt sind,noch solche, die zwar auf kirchliche Zwecke ausschlicßcnd,aber nur im allgemeinen und ohne nähere Angabe diesesZweckes lauten. Es sind Güter, die in Gemäßheit ihrer
*) o. 2. eie rulnnnigti'at. in 6. c. UN. ul eocles. benetlci» sine c!i -nnnutivne contei'ünlui.
**) Trotz der ungeheuren Summe Geldes, die jährlich cinkomint,haben dennoch nicht alle Seminaristen nicht einmal die Mittagskostumsonst.