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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
Entstehung
Seite
109
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Mint, des ganzen Ertrags der Pfründe an das bischöflicheAmt zahlen. Der Ertrag der nicht mit bestimmtem Ein-kommen sundirten, sondern mit Widmurhen versehenen Pfar-reien wird vom Erzpriester des Enkels abgeschätzt. Be-tragt das Einkommen einer Pfarrei 800 Thlr., so hat derneue Pfründner von vorn herein 200 Thlr. zu bezahlen.Ehe nicht der letzte Pfennig abgezahlt ist, bekommt er nichtdie Investitur. Wozu dieses Geld verwendet werde, weißman eigentlich nicht. Der gemeinen Sage nach, wird esvom Bischöfe in die Schullehrer-Seminarien-Casse gezahlt.Wird nach dem Tod eines Pfarrers die Pfarrei einige Zeitadministrirt, so erhält der Administrator das gewöhnlicheSalarium, monatlich 18 Thlr., muß alles verrechnen undrechnet sich für die Parochial-Messen an Sonn- und Fei-ertagen zu 6 Sgr. den Betrag aus, den Uebcrschnß zahlter au die geistliche Behörde. Die Admiiiistrations-Icitdauert aber vom Tage des Absterbens bis daß der neuePfarrer mit der Investitur eintrifft und Besitz nimmt* *).

angczcigt habe. Fürwahr aus den Prüfungen, deren Abhaltung ei-nem bel-iebigcn Erzpricster oder Pfarrer übertragen wird, wird nichtviel Gescheutes hcrauskomme».' Dem Staate muß ebenfalls alles dar-an gelegen sein, daß nur allein gebildete würdige Männer zu Pfrün-den befördert werden- Man sehe die trefflichen Einrichtungen Wür-tcmbcrgs nach. Wenigstens anust die Prüfungs-Commission vonStaat und Kirche angesetzt, und vom beiden das Nöthigc verordnetwerden. Bereits ist über die vom Dome ausgestellten Examinatorcs manches Urthcil gefällt worden.

*) Wird eine Parochic administrirt xrc, ^oenitenria xaroollider des liederlichen Lebens wegen amovirt worden ist, so erhalt derAdministrator monatlich 18 Thlr. muß Rechnung legen und den Ue-berschuß bekommt der Pfarrer. Wird die Parochie dcr Schuldcn desPfarrers halber administrirt, so muß er als Caplan gehen, der Ue-