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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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nach geendigter Prüfung diejenigen unter den Concnrren-rcn zu bestimmen haben, die sie vermöge des Alters, derSitten, der Kenntnisse, der Klugheit und der übrigen Ei-genschaften für tauglich erkennen.

Aus diesen für tauglich erkannten Concurrenten sollendie Würdigeren zur Pfründe befördert werden. Pius V.in der Bulle äs conkereiiäis , Clemens XI. mittelst ei-nes Circularschreibens der zur Auslegung der TridenterDccrete bestellten Congrcgation an die Bischöfe, vom 10 .Januar 1721, und Benedict XIV. in seiner merkwür-digen Constitution Lunr illuä vom 14. Dccember 1742 be-stätigten das Decret der Tridenter Synode, und bestimm-ten die Art und Weife, den Pfarrconcurs abzuhaltcn, ge-nauer *). In den österreichischen Staaten werden alle Be-nesi'cien, auch diejenigen, deren Verleihung dem Staate undPrivatpatronen zusieht, durch Concurs vergeben**).Diese vortreffliche Kirchen - Disciplin, wodurch allein Ve-neficien Männern von Erfahrung, Wissenschaft und Ver-dienst verliehen werden können, herrscht in Schlesien nicht***).Die Beneficicn werden entweder vom Bischof, der Regie-rung oder Privatpatronen vergeben. Der zum BencficinmErnannte wird stets vom Bischof bestätigt, und hat ein klei-nes Eramen zu bestehen, das wenn cs hoch hinankommt,im Abfragen obengenannter elenden Moral-Theologie be-

I^uciL I^eiisir5 prompt, kikliotli. I'. II. vsrl). conclnsus.

**) 11tzelienl)er§6v, Dneliürclion jnris eecles. 1. II. 107.

***) Die Unterlassung dieser Anordnung betrauern schon vsn Ls-pen 1'. II. 86at. m. V. und der so gelehrte glö fromme Bcr-