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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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Zahlung ganz von der Willkühr des Pfarrers abhanden.Nicht das geringste ist hierüber festgesetzt, wie es doch beider Taxe für die Mcßstipcndien ist. In den Caplan-De-kreten*) ist nur ausgcdrückt, daß der Pfarrer sorgen sollefür die Kost und das Salarium des Caplaus. Dies wäreallerdings genug, wenn alle Pfarrer gefühlvolle, von wah-rer Nächstenliebe beseelte Menschen wären. Daß abernicht alle Pfarrer gegen die Capkäue, ihre Milbrüder undMitarbeiter im Weinberge des Herrn, diese Nächstenliebebeweisen, hat leider die Erfahrung gezeigt, indem diemannigfaltigsten Klagen darüber laut geworden sind. Aneinigen Orten bekommt der Caplan jährlich 50 Thlr., wasaber eine Seltenheit ist; an andern 40 oder zo Thlr. nebstKost, Wohnung, Beheizung, Wäsche, wobei jedoch aneinigen Orten das Frühstück ansfällt. 40 oder 30 Thlr.bekommt aber in Schlesien gewöhnlich ein Hausknecht,Großknccht auf dem Lande, eine Köchin, die ebenfallsFrühstück und alles Nöthige den ganzen Tag hindurch er-halten, und überdies noch Weihnachts-, Jahrmarktsgeldund Leinwand zu Schürzen oder Hemden. Nun denke mansich noch einen stolzen, eingebildeten, filzigen Pfarrer, derseinen Mitbrnder als einen Miethling ansieht, ihn seinerWirthin unterordnet und ihm die kärgste Kost gewährt!Beispiele eines solchen scandalcusen Betragens vieler Pfar-rer könnten hier angeführt werden**). Was ist dies aber

*) Früher mußten die Decrctc noch bezahlt werden.

**) Einzelne Pfarrer machen eine lobcnswerthc Ausnahme. Somuß auch der Vers. hiermit öffeullich seinen Dank aussprcchc» fürdie humane Behandlung, die ihm überall zu Lheil wurde- Vor-