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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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nonisten hat dies Recht auch dee Staat*). Deswegenwurde in Frankreich, wie Richard in nnul^si concili-oi'unr bezeugt, auch die Promulgation jenes Decrets ver-boten. Dies mag genügen, um zu zeigen, daß der Staatwohl hatte mit den Stiftungsgeldern Pfarreien und Ca-planeien dotircn können, ohne den Meßstipendienhandel zubegünstigen, und den Geistlichen eine Last aufzulegcn, beideren Nichterfüllung sie ihr Gewissen verletzen. Auchkönnte diese kurze Deduction dazu dienen, einen oder denandern Staatsmann, der für das Wohl des Vaterlandeseifrig besorgt ist, auf die Umwandlung solcher Stiftungen,wo sie noch eristircn, aufmerksam zu machen. Ich rechnehiehec auch die Vicarien an der Domkirche. Gemäß derersten Stiftung und dem Befehle des Tridcnter Concils**)sollen die Domherren selbst das Brevier beten, wenn mananders sagen kann, daß derjenige bete, welcher eine großeAnzahl von Gebetsformcln nach gewissen Manövern, zudenen ein eigenes Studium erfordert wird, schnell nacheinander herabsagt, die keinen Zusammenhang unter einan-der haben, größtenthcils unverständlich sind, die, wennsie auch verstanden würden, auf die Lage und Umständedes Betenden nicht passen, und worin überdies so vieleFabeln, thörichte Wünsche und abgeschmackte Possen Vor-kommen***), daß sie nicht einmal ohne Ekel und Unwillen

*) Hellem jus ecotes. M. I. 549 elc.

**) 8ess. 24. c. 2. Us i'et.

***) Vitus Anten Winter: Versuche zur Verbesserung derkatholischen Liturgie. Prüfung des Werths und Unwerths unsererliturgischen Bücher. Lemdshut 1814. S. 128143.