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eine Stiftung, die aus guter Absicht gestiftet war, auseiner noch bessern aufhebt. —
Dann würden aber keine Seesen- und Todtenamter,keine Brnderschaftsnicssen u. s. w. für die Geistlichen ge-stiftet werden? Dieses alles muß anfhörcn und wird anf-hörcn, sobald das Volk immer mehr im reinen Christen-thnm wird unterrichtet sein. Der ganze Meßstipendien-handel ist ein ucl'amlum commercium, eine Steuer, dienur von der Einfalt erhoben wird. Wie schön sagt nichtder vortreffliche sa lz bn rg i sch e Hirtenbrief von4782: „Die unscrm Volk so kostbare Anlage auf jedeMesse wird nach und nach ' , das allerheiligste
Opfer wird ohne Rücksicht auf Gewinn vollbracht werden,das Gebet der Diener des Altars für Lebendige und Ab-gestorbene — eine ihrer wichtigsten Pflichten — wird vomEigennutze rein und unbefleckt die Wolken desto leichterdurchdringen, so manche nicht unbeträchtliche Verlassen-schaft, die sonst ganz oder größtcntheils an Seelenmessenerschöpft ward, und manches Vermögen, das man hieroft mit unordentlicher Neigung besessen hatte, und »ochin jene Welt, um sich dort noch einzukaufen, mit hinübergenommen werden wollte, wird den Bedürfnissen der Leben-den mehr zum Tröste gereichen, und der Vortheil, derfür das Christenthum und die thatige Nächstenliebe dafürentstehen muß, wird unabsehlich groß sein." — Aber,sagt man endlich: der Bischof hat allein nach dem Dricl.dloncilium 8ess. 25- c. 4- cls res. das Recht, dieseStiftungen zu reducircn. Nach der Lehre aller guten Ka-