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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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versprach sichen, oder besser «»gewendet werdenkönnen, vermöge des dem Regenten znslchenden oberstenEigenthumsrechtS (äominiuiu eminons). Zn der Ver-richtung dieser einzelnen Meßfuudalioneu waren nun anden Kirchen beneiiciati ssccrllores üiirrplicoü angestellt.Diese Herren bensticinri sinrplicss sind nichts anders,als unnütze Mitglieder des Staats, die ihre schönsten Ta-ge im schändlichsten Müßiggänge verschleudern und durchgcist- nnd herzloses Messelesen und Brcvicrbeten (die we-sentlichen und einzige» Punkte ihres hochheiligen Berufes)glauben, Gott und dem Vaterlande herrliche Dienste zuleisten. Sollte nun nicht der Staat befugt, oder vielmehrverpflichtet sein, dieser geistlichen Faulenzerei Einhalt zuthnn, diese Müßiggänger zu nützlichen Menschen zu ma-chen und die Stiftungen zu einem bessern Gebrauche an-zuwenden*)? Welcher Gebrauch kann aber besser sein, alsdamit Diener der Religion, die Seelsorge ausüben undsich die Veredlung und Erziehung der Menschheit angelegensein lassen, zu besolden? Die Religion und der Staat ge-winnen dabei. Auch wird der Wille des Stifters nichtim geringsten vereitelt. Wenn der Stifter einen Priesterpräbendirte, daß dieser Messe lesen und das Officium fürseine Seele beten sollte, so geschah es, daß oft Aberglaube,indem er dadurch für seine Seele zu sorgen glaubte, oftEigennutz, Habsucht und Betrug der Geistlichkeit daranSchuld war.

Wir kennen den Ursprung so vieler Beneftcien, die

*) Jeder gut denkende Katholik würde es ihm danken-