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Mittel, seine Religiosität »nd Sittlichkeit zu erhöhen, be-nommen, ein unveräußerliches Recht -der Menschheit ge-raubt, seiner Sittlichkeit der Untergang bereitet werde,und dadurch der schädlichste Einfluß auf das Wohl desStaates entsteht. Der Staat allein hat das Recht, tren-nende Ehehinderniffe zu setzen*), und eben deswegen kanner auch nach der Lehre katholischer Kanonistcu den Cölibataufheben**). Der Beifall, die Achtung und der Segender Welt wurde jenem Fürsten folgen, der Hand an dieseHndra legte. Er wurde seinen Namen in der Geschichteals Wohlthäter der Menschheit bezeichnen. — An einedieser Behörden um Aufhebung des CölibatS — vorzüglichrathen wir an den Staat — hat der Klerus, wie dieLaien, das Recht sich zu wenden. Jener, weil er befugtist, ein Recht zu reclamiren, welches ihm nie entrissenwerden konnte, diese, weil sie das Recht haben, von ih-rer Geistlichkeit die höchste Moralität zu fordern, die derCölibat untergräbt. So wendeten sich bereits mehrere Ge-meinden Italiens voll Zutrauens zur guten Sache an Cle-mens XlV., mehrere Gemeinden Mährens an die höchst-selige Kaiserin Maria Theresia, um Aufhebung eines sounheilbringenden Gesetzes, bei dem vor der Wollust derGeistlichen die ehelichen Weiber nicht sicher sind. —
Noch länger über diese Materie, wie über die bestenMittel, den Cölibat abzuschaffen, zu reden, liegt außer
*) 'l'jbülttnr: Vrnl'iltz oflinioner Voetorum erUlrnlieoi'irm clnLtlNuenzll rnaUinionruin clitünkiNrt«. Vratisluvttis
Oineiuer rnLlit. jur. eeels!,. ll. 67.