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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
Entstehung
Seite
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tesdienst sind seine Stützen. Rom ist n»d muß es darangelegen sein, die Klerisei durch drückende Sclaverei unddurch die wohlberechneten Folgen des Cölibats zu einer ste-henden Leibgarde für seine Zwecke zu bilden, und das Volkim Aberglauben und Dummheit zu erhalten. Nom fürch-tet, durch die Aufhebung des Cölibats werde sich der Kle-rus an Familie, Fürst und Vaterland anschließcn, undnicht seine hcrrschsüchtigen Zwecke befördern, wie dies Car-dinal Rudolph im Tridentinischen Concil und CardinalCarpi 156l den 10. December in dem geheimen Consisto-rium zu Rom erklärten. Hat auch ein Papst guten Sinn,so hindert ihn die römische Curie. Doch laßt sich vor-ausschen, daß dieses Gesetz auch ohne den Willen Romswird aufgehoben'werden. Beim Fortschrciten der Culturmuß das Eheverbot immer mehr als unnatürlich, rechts- undpflichtwidrig erscheinen, die libatssünden schreienlange genug um Rache zum Himmel, das Volklernt die Lasterhaftigkeit des Klerus immer mehr kennen, dieeinzelnen Kirchen und die Fürsten werden sich immer mehrihrer Rechte bewußt/ und Rom muß sich durch seine hart-näckige Weigerung nothwcndig die Verachtung aller Weltaufladen, und sich früher oder spater mehr Schaden zu--ziehen, als die freiwillige und mit Klugheit veranstalteteAufhebung dessen, was sich nicht mehr mit dem Jeitgcistevertragt, ihm jemals verursacht haben würde. Doch istdie Aufhebung des Cölibats von Rüm nicht erst zu erbet-teln. Auch die Bischöfe haben unbezwcifelt das Recht inallgemeinen Kirchensatzungcn das Cölibatsgesetz kannman eigentlich nur ein päpstliches nennen so oft dasKathel. Kirche Schlesiens.

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