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schöfe und Priester, die man überall antrifft, sind Beweis,daß man bis 1100 den Cölibat nicht zum Gesetze machenkonnte. Die griechische Kirche sah, daß man das verhaßteGesetz nicht durchführen könne, garantirtc auf der Trulla-nischen Synode unter Justinian II. im Jahr 692 diePriesterehe und behielt sie bis auf den heutigen Tag.
In der abendländischen Kirche fährt man mit Cölibats-geboten mit wechselndem Erfolge fort, bis endlich GregorVII., um die mächtige Klerisei vom Investitur-Streite undder Hülfe, die sie den Fürsten bringen konnte, abzuzie-hen, dieselbe vom Vaterlands und dem Fürsten unabhängigzu machen, und dadurch seinen Thron über den der Für-sten zu erheben, sie mit unerbittlicher Strenge durch-setzt. Im Jahre 1074 gab er auf der ersten römischenSynode ein Dccret, worin er alle verheiratheten Geistli-chen und alle Laien, die bei verheiratheten Geistlichenbeichten, Messe hören oder eine andere gottesdienstlicheHandlung verrichten lassen würden, mit dem Bann schlug.Dieses Fluchdecret ließ dieser tyrannische Priester durchseine Emissäre und Mönche unter dem Volke verbreiten,das, von jenen aufgehetzt, die fürchterlichsten Mißhandlun-gen an den verehelichten Geistlichen verübte*). Kaum warcs aber unter dem Klerus bekannt geworden, so entstan-den die fürchterlichsten Bewegungen. Siegfried, Erzbi-schof von Mainz, Bischof Altmann von Passau kamenbei der Verkündigung desselben in Lebensgefahr**). An
*) ^.ventini ^minies. Älartsne et Uurenll Oollect. '1'. I. 218231.
**) Unliertus -><l -in. 1074. L.iion^in. Lottviceus. in viu>