nicht anerkcnncn, unter dem tauschenden Anschein desRechts auf den brennenden Holzstoß führt und Fürsten zuHenkersknechten der Pfaffen macht — alles dieses brachtedie päpstliche Macht ans die höchste Stufe der Vollkom-menheit. Und was thun die sogenannten Statthalter Christiwahrend einer ganzen Reihe von Jahrhunderten? Sie ver-nichten die Freiheit aller einzelnen Kirchen, machen die bi-schöfliche Gewalt zum Schatten, errichten auf ihren Rui-nen ihren Thron, von dem sie auf ihre Mitbrüder, wieFürsten auf ihre Vasallen Hinsehen. Der Bischof von Romhat keinen College» mehr, sondern Unterthanen *), die blindgehorchen, wenn er gebietet, die keine Gewalt haben, alsdie er ihnen mittheilt, die bloß Werkzeuge in seiner all-mächtigen Hand sind. Er setzt Bischöfe ein und ab, gibtihnen und den Gläubigen nach Willkühr und GutdünkenGesetze; spricht nach Willkühr Gemeinden vom Gehorsamgegen ihre Bischöfe los, behalt sich Lossprechungen und
") c. 12. II. ci- 6. Dcr Papst hat allein die Fülle der Gewalt;die übrigen sind alle von ihm berufen worden, die Sorgfalt mit ihmZN theilen. 0 . 1. 2. ilist. 17. ViiZimnus ii» eap. ^ei'iiicieso cle jud.er I»a. still. npll. versichert, der Papst allein habe seine Gerichtsbar-keit von Christus, die Bischöfe hingegen vom Papste, V-uc^ie-null-,(Vuerecreinnt») I. 2. lle eceles. e. 63 »ll 18 et c. 62 !>ll 2.I'etms cis p.ilil (I'illullaiius) ll'iuovn. <!e causa iimiiell. eccles. jcole-
LtMis. nct. 5. c. 2. die Bischöfe und andere Prälaten sind bloße Com-misfarien des Papstes, 'ikdom-cs >Ie Via (Oujetanus) lle »ntor. ^>il-et eoucilii: dicKirchc sei eine gcborncMagd des römischen Stuhls.UellLiiuitt l. IV de rnru. I?ont!i. e. 24. I.i Oroix. tiieol. inoisl. 1.VI. p. 2. >i. 1551. 1,vn>tliecll. iiiarul. e^itoi». iUensi 2. I.V. trset. VI. e. 12. ->. 1. — Solche Lehren nennt der große Gcr-son greulich und abcntheuerlich und der Cardinal Can t ar in i imBriefe an P. Paul III. sagt, sie schmecken nach Abgötterei. —