t! Prinzipien des Staats. 125
die innere Freiheit durch eine feste Begründung! der äußeren. Diese Begründung hängt von drei
! Bedingungen ab, nemlich: von einer Verfassung,
' in welcher die gesetzgebende Gewalt dermaßen or-
E ganisirt ist, daß alle Staatsinteressen in derselben
ß vertreten, beherzigt und berücksichtigt werden, und
^ die Gesetze das Gepräge der höchsten Vernunft-
i Mäßigkeit tragen; von dem Geiste der Regie-
rung; und von den bewegenden Prinzipien des; Volkes, von den Prinzipien, die sein staatsbür-gerliches Leben beseelen, sein Thun und Lassenbestimmen, und aus welchen allein seine Anhäng-lichkeit an den Staat hervorgeht.
Die Natur einer Verfassung, der Geist ei-ner Verfassung, und das bewegende Prinzip eineri Verfassung, sind verschieden von einander. Die
! Vollkommenheit eines jeden Staats würde frei-
^ lich in ihrer vollkommenen Nebereinstimmung be-
!! stehen. . Allein, obgleich sie viele Berührungs-
i punkte haben, so sind sie doch verschieden, und
j obgleich sie öfters sich wechselseitig verstärken, und
eins aus dem andern hervorgehet, so haben sie! doch auch öfters eine ganz eigene Richtung.
! Die besondere Natur einer Verfassung ist
die besondere Art, wie in einem Staate die ge-setzgebende Gewalt organisirt ist, und wie dieverschiedenen Gewalten, die aus ihr hervorgehn.