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Über die Staatswissenschaft
Entstehung
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t! Prinzipien des Staats. 125

die innere Freiheit durch eine feste Begründung! der äußeren. Diese Begründung hängt von drei

! Bedingungen ab, nemlich: von einer Verfassung,

' in welcher die gesetzgebende Gewalt dermaßen or-

E ganisirt ist, daß alle Staatsinteressen in derselben

ß vertreten, beherzigt und berücksichtigt werden, und

^ die Gesetze das Gepräge der höchsten Vernunft-

i Mäßigkeit tragen; von dem Geiste der Regie-

rung; und von den bewegenden Prinzipien des; Volkes, von den Prinzipien, die sein staatsbür-gerliches Leben beseelen, sein Thun und Lassenbestimmen, und aus welchen allein seine Anhäng-lichkeit an den Staat hervorgeht.

Die Natur einer Verfassung, der Geist ei-ner Verfassung, und das bewegende Prinzip eineri Verfassung, sind verschieden von einander. Die

! Vollkommenheit eines jeden Staats würde frei-

^ lich in ihrer vollkommenen Nebereinstimmung be-

!! stehen. . Allein, obgleich sie viele Berührungs-

i punkte haben, so sind sie doch verschieden, und

j obgleich sie öfters sich wechselseitig verstärken, und

eins aus dem andern hervorgehet, so haben sie! doch auch öfters eine ganz eigene Richtung.

! Die besondere Natur einer Verfassung ist

die besondere Art, wie in einem Staate die ge-setzgebende Gewalt organisirt ist, und wie dieverschiedenen Gewalten, die aus ihr hervorgehn.