Loll - UlereinLgungs - Vertrag
^ zwischen
Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Seiner^ Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von HessenH und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von^ Hessen einerseits.
dann
Seiner Majestät dem Könige von Bayern und SeinerMajestät dem Könige von Würtembergi andererseits.
Vom 22. März 1833.
Koblenz 183S,
I. I. H b l s ch e r.