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Memoire über die Gefangenschaft der Frau Herzogin von Berry
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Mögen die angeführten Beweisgründe verachtetwerden; möge man sic vor dem Assisenhofe anhören nndNiederschlagen; möge man die Angeklagte zwischenzwei Gcnsdarmen vor den MagisiratSpersönen erschei-nen lassen, die, da sie die Richter der Herzogin nichtscyn können, nichts anders als ihre Commissärc oderHenkersknechte scyn werden: liest per me.

Anwalt des Inste-Milieu, stehe ans, entblöße deinHaupt vvr der Svnne mid rede laut und klar vvr demaufmerksamen Europa.

Setze gelehrt auseinander,' daß Caroline Ferdi-nande von Sicilicn, verwittwcte .Berry, Nichte derseligen Marie Antoinette von Oestrcich, verwittwcteCap et, schuldig ist der Auflehnung gegen einen Mann,welcher Onkel und Vormund eines Waisenkindes, NamensHeinrich, ist; welcher Onkel und Vormund, gemäßder verlaumderischcn Aussage der Angeklagten, In-haber der Krone eines Pupillen ist, welcher Pupillfrech beshauptet, daß er, vom Tage der Thronentsagung KarlsX,und des Ex-Dauphin an, bis zum Wahltag des Königsder Franzosen, ohne Widerrede König gewesen sey.

Sage, daß die Krone mit Nichten durch SchwertesSchneide ist geraubt worden, sondern daß sie durch denWillen des nicht versammelten Volkes, über einerWiege, wo statt aller Wache eine Mutter stand, ge-