31
dcr in sein Haus wieder zurückkehrt, dessen man sichgcwaltthätiger Weise bemächtigt hat.
Das Königthum, werdet ihr zum Advokaten, derdiesen Gegenstand vcrtheidigt, sagen, ist nicht das Erb-stück einer Familie; eine Nation gehört nicht einemKönig, wie eine Herde einem Schäfer zugchörct.
Dcr Vertheidigcr wird gerne cinstimmeu, daß eineNation nicht einem Könige gehört, aber er wird behaup-ten, daß das Königthum ein Eigcnthum ist, so laugenicht Gott und das Volk, die in den beiden entgegen-gesetzten Systemen die Quellen dieses EigcuthumS sind,es von den Beschenkten wieder zurückgcnommen haben.Denn weder Gott, noch das Volk (was wir gleichbeweisen werden,) haben sich bisher über den Streitzwischen den direkten Erben Heinrichs lV. und LenFranzosen ausgesprochen.
'Aber die Herzogin von B e r r y hat Wasseuergreifungcnund TruppenauShebunge» anbcfohlen. Durch dieseThatsacheu bleibt es fest, daß sie den Bürgerkrieg ge-wollt hat und daß schon ein Anfang zur Ausführungvorhanden gewesen.
Der Vcrtheidiger würde euch antworten, daß, wennmau auch eure Behauptung zugcben wolle, ein Privat-mann, der militärische Proklamationen mache, desBürgerkriegs angeklagt werden könnte; daß aber die