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es anwcndct, indem es in der zwiefachen und ungeheurenGewalt einer politischen und richterlichen Corporationhandelt, das alle Gerichtsordnung verwirrt, in alleGewalt cingreift, Urtheile spricht in Abwesenheit desAngeklagten, ohne ihn verhört, ohne untersucht zu haben,ohne ihm Vcrtheidiger zu bewilligen, ohne die contra-dictorisch bestrittenen Beweisstücke geprüft und ohnedie Aussagen der Zeugen vernommen zu haben.
Man hat mir und mehreren andern Bürgern ver-weigert, der Gefangenen unsere Dienste anzubieteu.Weil kein Prozeß ist, versichert man, so giebt es auchkeine Dcrthcidigung. Es ist ein Staatsstreich; es istder Gegenstand der Kammern; die gesetzgebende Gewaltwird beschließen.
Treibt keinen Mißbrauch mit Worten. Wie! Esist kein Prozeß, weil die Freiheit und das Leben desAngeklagten von dein Spruche abhängen, den Männer,die nicht seine natürlichen Richter sind, gegen ihn erlassenkönnen? Dieses Urthcil der bcidcnKammern wäre demdes Convents gleich, indem der letztere, seit dem ProzeßLudwig's XVI., ebenfalls in zwei Sektionen getheiltwar. Jedoch bewilligte der Convent dem königlichenMärtyrer Vcrtheidiger.
Was mich nicht minder befremden würde, wäre dieZustimmung der Gesetzgeber, die Gesetze zu verletze»,