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bei einer Nation in Anspruch zu nehmen, wo der Fallder Legitimität den Fall derselben bei den andern Völ-kern nach sich zieht? Der Zwist zwischen MarieCaroline und Ludwig Philipp, zwischen einemOnkel und einer Nichte, geht nur die streitenden Par-theien an. Man mag annehmcn, daß es Könige gebe,die schwach genug' sind, der Mutter Heinrichs V.ein Asyl zu verweigern; könnte man aber glau-ben, daß cs Könige gebe, die feil und schlecht genugseien, die Herzogin als Geisel festzuhalten, in derAbsicht, die Angst und Befürchtungen des quasi-legi-timen Königthums zu beschwichtigen? Monarchen,welche der Volkssouvcränität huldigen wollten, würdennächstens die Abschaffung der Monarchie erleben.Welche Nation würde sich noch bestreben, eine Rcgicr-ungsform bcizubchaltcn, die, ohne Ehre, ihres Lcbcns-prinzipS ermangelt?
Endlich, sind die Kammern berufen, ein tVrret ineiner Kriminalsachc oder einen Vcrhaftbefehl zu be-schließen ?
Bestände dieser Fall, so würden sich die Kam-mern in eine Commission oder in einen Prevvtal-gerichtShof verwandeln, somit in ein noch schrecklicheresTribunal, das Urthcile spricht ohne Zulassung der 'Appel-lation und Revision, das die Gesetze selber macht, die