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Bericht der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden, über ihre Geschäftsführung seit 1820
Entstehung
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2) des Depositalfonds, in welchem die von Gläubigern des Staats ans Mangel der Legiti-mation w. sofort nicht abgehobenen, aber durch rechtzeitige Anmeldung gegen ergangenePräclnsoricn geschützten Kapitalien und Zinsbeträge verwahrlich asservirt und verrechnetwerden;

3) der Fonds zur Abwickelung

a) der am Schluffe des Jahres 1819. bei der ältcrn Staatsschulden-Tilgungskasse ver-bliebenen Zinsen- und andern Ausgabe-Rückstände und andern e.rtraordinairen Zahlungs-Verpflichtungen; und der bei der Aufhebung

b) der Kur- und Neumärkschen Provinzial-Kriegsschulden-Kassen, und

o) der Ostpreußischcn und Litthauischen Provinzial-Krieges-Kontributionskasse vorhandengewesenen Ausgabe-Rückstande; und endlich

4) mit Wahrnehmungen, bezüglich auf die Gesetzgebung zur Sicherung des öffentlichen Ver-kehrs in den Kredit-Effekten und Circulationsmittcln des Staats w.)

rc. rc.

Wenn wir im Vorstehenden nachzuweiscn bemüht gewesen sind, daß unser Bestrebenunausgesetzt dahin gegangen ist, den durch Euer Königlichen Majestät Verordnungen vom17ten Januar 1820. und 2tcn November 1822. über die Verwaltung des Staatsschulden-Wescns ertheiltcn Befehlen gewissenhaft nachzukommen; so bleibt uns nur noch übrig, denEtat der Verzinsung und Tilgung für die, mit dem Isten Januar 1833. begonnene neue zehn-jährige Tilgungsperiode, welchem der auf

— 174,868,830 Rthlr. 10 sgr. 6 pf. abschließende Etat

der gesammten Staatsschuld zu Grunde liegt, anbei ehrfurchtsvollst zu überreichen, indemdie Vergleichung desselben mit dem, der Verordnung vom 17ten Januar 1820. beigcfügten,tsten Etat, eine klare Ucbersicht des gewonnenen Endresultats gewährt.

Berlin, den Isten Juni 1833.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.