der mehreren oder minderen Vorliebe des Publikums für die eine oder die andere Documentcn-Gattung. Bedeutender aber noch ist der Einfluß gewesen, welchen äußere Verwickelungen,in politischer, finanzieller und merkantilischer Beziehung, innerhalb des ganzen Zeitraums,über welchen unsere Wirksamkeit in dieser Beziehung sich erstreckt hat, auf das Steigen undFallen aller Coursc geäußert haben. Ein spccielles Vcrzeichniß aller Variationen, auf jedeEffecten-Gattung ausgedehnt, würde ein zu weitläufiges Tableau erfordern.
Wir haben uns daher im Nachweise dieses Gegenstandes nur auf die bedeutendsteGattung — die Staats-Schuldscheine, welcher die Course aller übrigen Papiere verhältniß-mäßig zu folgen pflegen — beschränken zu müssen geglaubt.
Demnach hat der Preis der Staats-Schuldscheine, welcher beim Antritte unserer Ver-waltung im Jahre 1820. — 71^ pro Leut stand, (nachdem er, wie cs bei der damaligensehr bedeutenden Ausgabe neuer Vcrbricfungen, und bei der in jener Zeit von fast allen Staatenversuchten Aufnahme neuer Darlchnc wohl nicht anders erwartet werden durfte, im Laufe derJahre 1820. und 1821. noch einigem Sinken nicht hatte entgehen können,) während dessener bis zum 27stcn März 1821. auf 66^ pro Leut hcrabfi'el, von hier an aber sich fast instetigem, wenn gleich von Zeit zu Zeit durch ein tcmporaires Schwanken und Zurückgehcn auf-gehaltenen, Steigen erhalten; und ließ gegen Ende Mai des Jahres 1824. seinen höchstenStand — sein Pari — vorausschen; aus welchem Grunde, und um danach andcrweiteFinanz-Maaßrcgcln cinzulciten, Euer Königliche Majestät uns auch unterm 13tcn Mai 1824.die Vcrloosung der zum Tilgungsfonds einzuzichendcn Staats-Schuldscheine anzubcfehlengeruheten.
Mißglückte Finanz-Operationen des Auslandes vereitelten diese Aussicht, und poli-tische Ereignisse, welche am Schluffe des Jahres 1825. eine so verderbliche Krisis für den imKapitalicnvcrkchr verwickelten Thcil der Handclswclt herbeiführtcn, mußten auch auf die Ge-schäfte mit den inländischen Effekten einen so nachtheiligen Einfluß ausübcn, daß der, zwarlangsamen aber desto sicherem Schrittes, seinem lVlaxiiuum entgcgcngeführte Cours der Staats-Schuldscheine, von 90 pro Leut, wie solcher noch im November desselben Jahres gestandenhatte, am 21sten Februar 1826. wieder auf 77^ pro Leut hcrabging; von der Verfolgungdes, jener Allerhöchsten Anordnung untcrgelegten Zweckes, nachdem in 3 halbjährigen Vcr-loosungen die Summe von 2,169,300 Rthlr. in Staats-Schuldscheinen zur baaren Auszah-lung nach dem vollen Nennwerthe, gezogen worden war, abgestanden werden mußte; undAllerhöchstdicsclbcn bewogen wurden, durch Kabinetsordre vom 25sten Februar 1826. jeneAnordnung aufzuhcben, dagegen aber die im Gesetz vom 17ten Januar 1820. Art. VI. ent-haltene Vorschrift: die zur jährlichen Tilgung der Staats-Schuldscheine gesetzlich bestimmteSumme wieder zum Ankäufe derselben zu verwenden, wieder herzustcllcn.
Erst im Jahre 1828. hatten wir die Gcnugthuung, den Stand der Staats - Schuld-Scheine wieder über 90 pro Leut steigen, und fortan eine Höhe cinnehmen zu sehe», die
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