Sie recapitulirt sich hiernach wie folgt:
Die Allgemeine Staatsschuld:
I. im Auslande auf... 35,625ch67Rtl. 25 sgr. 9 pf.
II. im Lande
a) an Obligationen der ehemaligen Kurmärkschen Land-
fchaft auf. 1,798,512 Rtl. 16 sgr. 5^pf.
Ii) an einzelnen Passivis auf. 645,127 - 10 - 11^ -
e) an Domainen-Pfandbriefen auf. 2,023,845 - — - — -
ll) an Staatsschuldfchcinen oder konsolidirtcr Staats-schuld auf.'. 139,930,721 - 26 - 3 -
e) an Kurmärkschcn Ständischen Obligationen auf.. 3,335,725 - - - —- -
1) an Ncumärkschcn Ständischen Jntcrimsscheinen auf 619,993 - — - — -
— 148,35 3,924 N tl. 23 sgr. 8 pf.
Die provinziellen Staatsschulden auf. 22,624,118 Ntl. 20 sgr. 7 pf.
<7. Die unverzinsliche Schuld auf. 11,242,347 Rtl. — sgr. — pf.
Durch diese unausgesetzte und pflichtmäßige Befolgung der von Euer Königl. Majestätcrthcilten Befehle, sind mehrere wesentliche Zwecke erreicht. Sie bestehen in der nicht nurwünschenswcrth, sondern in der That nothwcndig gewesenen Vereinfachung des Kassen- undRechnungswesens, — in der Beschränkung der größeren Anzahl in ihren Formen von ein-ander abweichender Effekten und dadurchbeseitigter Gelegenheit zur gewinnsüchtigen Agiotage_
in Erleichterung des Verkehrs mit dem Krcditpapicre des Staats durch Ausstellung desselbenau Porteur und Vereinfachung des Zinsenbezugs durch die Ausgabe von Coupons.
Das Konsolidations-Geschäft, dessen Fortsetzung Euer Königliche Majestät durchdie Allerhöchste Verordnung vom 17ten Januar 1820. uns zu übertragen geruhet haben,hätte indessen ohne eine Maaßregel nicht durchgeführt werden können, deren anscheinendeHärte jedoch durch die vermehrte Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen hinlänglich gerecht-fertigt wird.
Zu den Weitläufigkeiten, welche demselben schon in der oft schwierigen Beweisführungentgegen traten, kam nämlich noch eine kaum begreifliche Saumseligkeit der Liguidanten,welche keinen andern Weg zu dem vorgestcckten Ziele übrig ließ, als die Ausbringung ange-messener Präclusiv - Termine.
Daß dieses Verfahren für diejenigen Liguidanten, welche durch oft wiederholte Auf-forderungen und Erinnerungen nicht zum Nachweis, selbst nicht einmal zur Anmeldung ihrerAnsprüche vermocht werden konnten, nicht mit Verlusten sollte verbunden gewesen sepn, läßtsich zwar im Allgemeinen nicht behaupten; wenn indessen die über das gcsammtc Konsolidi-rungs-Geschäft abgelegten Rechnungen Nachweisen, daß die nicht in Anspruch genommenenPosten im Ganzen nur 289,452 Rtlr. 23 sgr. 9 pf. betragen, so kann diese Summe imVerhältnis; zur Gcsammt-Masse des ganzen Liguidi nur unbedeutend genannt werden. Auchdarf dabei nicht unbemerkt bleiben, daß die hiervon betroffenen und wcrthlos gewordenenAnsprüche noch kcincswcges sämmtlich als Verlust für die unbekannten Eigenthümcr angesehenwerden können, indem cs mehr als wahrscheinlich ist, daß ein großer Theil der darüber vor-handen gewesenen Verbriefungcn schon früher auf irgend eine Weise bei Staats-Kassen in