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Zu 7. Wegen Vermehrung der Ausgaben beimgewöhnlichen Stadthaushalt, der aus derCämmerei-Casse bestritten wird, war es imJahre 1830 nöthig geworden, den gewöhn-lichen Zuschuß auf die in dem Tableau be-merkte Summe von etwa 15,000 Rthlr.zu erhöhen.
Zu 8. Was zu den eigentlichen Servis- undEinquartierungs-Ausgaben, so wie für dievon 1 bis 7 specificirten Caffen nicht ge-braucht ward, bildete früher, ehe die Armen-Verwaltung auf die Commune übergegangenwar, das sogenannte Extraordinarium dergesammten Communal-Verwaltungs-Zweige,und wurde zu außerordentlichen Ausgaben,die in einer so bedeutenden Verwaltung jähr-lich vorkommen, verwendet, und was zu die-sem Behuf nicht gebraucht wurde, konntesogar in den ersten Jahren zur Tilgung derKriegesschuld mit verwandt werden.
Ausführlicher ist dieser Gegenstand bereitsin der gedruckten statistischen Uebersicht desJahres 1829 verhandelt.
Als aber mit dem Jahre 1820 die Armen-Verwaltung aufdie Commune überging, wurdeder frühere Königliche Zuschuß für die hiesigenöffentlichen Anstalten jährlich um etwa 30,000Rthlr., hernach der jährliche Beitrag wie-der um 20,000 Rthlr. vermindert, und da-