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Einnahmen haben, um die darauf fundirten Aus-gaben decken zu können.
Die regelmäßigen, schon seit vielen Iahrenauf die Haus- und Mieths-Steuerkasse fundirtenAusgaben sind in der Uebersicht L. unter 1 bis 7aufgeführt.
Zu 1. Im Jahre 1828 hat gar keine Landwehr-Cavallerie-Uebung stattgefunden; im Jahre1829 hatten wieder mehr Pferde gestelltwerden müssen, als gewöhnlich, dagegen hatteim Jahre 1839 wieder die gewöhnliche Land-wehr-Cavallerie-Uebung stattgefunden und diein Ausgabe gestellten Summen sind durchdiese Verhaltnisse veranlaßt worden.Zu 2. Im Jahre 1828 war zu der, unter demKönigl. Polizei-Prasidio stehenden, Nacht-wacht-Kasse eine höhere Summe von dervorgesetzten Behörde aus Communal-Fondsentnommen worden, als bisher geschehen;im Jahre 1829 ward dagegen nur wiederdie gewöhnliche Summe bezahlt, und da essich im Jahre 1839 ergeben hatte, daß indieser Nachtwacht-Casse sich ein sehr bedeu-tender Bestand angesammlet hatte und siedaher des gewöhnlichen Communal-Zuschus-ses nicht bedurfte, so wurde in den letztenMonaten des Jahres 1839 der sonst statt-findende Zuschuß nicht an die Nachtwachc-Casse abgeführt.