Statistische Uebersicht
der in Berlin wohnenden Familien, nach den Verhältnissen, in denen sie leben, ans den Miethsstcuer-Katastcrn entnommen.
In den 7342 Hausern, welche sich am Ende des Jahres 1829 in Berlin und dessen Vorstädten befanden,wohnten nach den Katastern, theilö als Eigenthümer in eigenen Wohnungen, theilö als Miether in gemietheten Wohnungen:
1. Militairö, mit Einschluß der auf Wartegeld stehenden und pensionirten
2. Civil-Beamte, mit Einschluß der Geistlichen, Schullehrer und Justiz-Commissarien
3. Rentiers .
4. Wittwen und andere selbstständige Frauenzimmer, Kinder und sonstige Erben (siehe Bemerkungen)
5. Gewerbetreibende, mit Einschluß der Aerzte, Wundärzte, Künstler, welche nicht etwa zu No. 2. ge-hören, der Privat-Schullehrer, der Wittwen, Frauen, bei denen ein Gewerbe angegeben war
a. solche, welche das Bürgerrecht wegen des Gewerbebetriebs erworben haben, also Bürger: 19,891d> Gewerbetreibende, welche das Bürgerrecht nicht zu erwerben nöthig haben, alsWeber aller Art, die nur auf 1 bis 2 Stühle arbeite» w. und verheirathete Gesel-len, auch Aerzte, Privat-Schullehrer :c., also Nichtbürger .... 17,491
1,3474,9518318,919
In Summa Gewerbtreibeude:9. Tagelöhner und die denselben gleichzustellenden Personen
28,292
28,2927,299
B e in e r k unge n.
Zu 4. Eigentlich sind nach den Katastern .
so wie Kinder oder andere Erben. Darunter sindaber mehrere, besonders Wittwen und dieeinGe-wcrbe treiben, das in den Katastern nicht an-gegeben war, diese, etwa gerechnet zu
9,110 Wittwen :c.
50»
von dieser Colonnc abgesetzt, bleiben .und Kinder oder andere Erben, welche keineGewerbe treiben.
Zu 5 a u. 0. Wenn die zu 4 abgesetzten .den nach den Catasrern vorhandenen
8,040 Wittwen ic.
500 Wittwen:c.27,702 Gewerbe-
treibenden zugesetzt werden, so ergeben sich dadurch 28,202 Gewerbe-treibende.
Zu 5 s. Die jährlichen, Behufs der Wahl der Stadtverordneten, angefer-tigten Bürgerlistcn ergeben, daß hier überhaupt 42,801. Bürgervorhanden sind, darunter befinden sich etwa . 2,000 Perso-nen, welche das Bürgerrecht nicht wegen Gewer-bebetriebs, sondern wegen Grundbesitz haben er-werben müssen, z.B.Officianten, Rentiers, Erben,
bleiben 10,804 Bürger,
welche Gewerbe betreiben.
In Summa Familien 59,343
WennKünstlerundProfessiottistendurchErkenntnißverllttheiltsind, schuldige Summen zu bezahlen, und durch gerichtliche Exemtion dieselben nicht von ihnen haben beigetriebeu werden können,so werden, um sie in ihrem Nahrungsstande zu erhalten, und möglichst Personal-Arrest zu vermeiden, nach Vorschrift der Gerichts-Ordnung, auf Requisitionen der Gerichte, Terminalzah-lungen (Zahlungs-Modalitäten) regulirt. In der zweiten Hälfte des Jahres 1829 ist dies wegen 913 solcher Personen geschehen und ergaben sich dabei folgende Verhältnisse:
4) Hinsichts der Summen, welche die Bürger nicht mit eincmmale zu zahlen vermochten,wurden Zahlungs-Modalitaten, in dieser Art, regulirt.
Von 03 Bürgern, die nicht hatten bis 3 Thlr. zahlen können.
- 400 do. - - - v. 3 - 0 -
- 77 do. s - s - 0 - 10 s -
- 430 do. - - - - 10 - 20 - -
- 122 do. - - - - 20 - 50 - -
- 39 do. - - - - 50 - 400 -
- 52 do. - ss 400 s und darüber -
Summa 043 Bürger.
Mehrere Zahlungs-Modalitaten, die regulirt werden mußten, betrafen dieselben Personen.Wenn man daher von den 013 Bürgern
etwa 113 do. abrechnet.
2) Hinsichts der Summen, welche dieBürger nur monatlich anfAbschlagzahlcn konnten:Von den nebenstehenden 043 Fallen, in welchen Zahlungs-Modalitaten regu-lier werden mußten, konnten
473 Bürger nur monatlich auf die Schuld 5 Sgr. zahlen.
279 do. - - - - - 5 biS 15 - -93 do. - - - - - 45 - 30 - -«2 do. - - - - 4 Thl. - 5 Thl.
4 do. - - . - - 5 - - 20 . -— do. - - - - - M - und mehr -
Summa 613 Bürger.
so bleiben für die 6 Monate 500 Bürger, wegen welcher Zahlungs-Modalitäten regulirt werden mußten, und im Durchschnitt jahrlich etwa 1000 Bürger.
Berlin, den 30sten April 1830.
Dber-Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger Königlichen Residenzien.