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Anleitung zur Technologie oder zur Kentniß der Handwerke, Fabriken und Manufacturen : vornehmlich derer, die mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft in nächster Verbindnung stehn ; nebst Beyträgen zur Kunstgeschichte
Entstehung
Seite
320
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Z2Q Siebenzehnrer Abschnitt.

Einen Schnh hoch über diesem befinden sich imMauerwcrkeOefnungcn, die man verschließt,wenn Thon eingefüllet ist. Alsdann leitet manoben Wasser hinein, und setzt die Welle durchein Wasserrad in Bewegung. Wenn sie ei-nige Zeit gearbeitet hat, und die Steine undHieken, die der Thon bey sich hatte, durchden Rost, in die sintere Grube, gesunken sind,zieht man die Oefnungen auf, und laßt dasLhonwasser in Sümpfe laufen, in denen esden geschlämten Thon. absetzt.

§- s.

Die Mauerziegel und Dachziegel wer-den in der Ziegelscheune, auf einem Tische,in hölzernen oder eisernen Formen von ver-schiedener, aber gesetzlich bestirnter Grösse, ge-bildet; alsdann in der Trockenscheune aufGerüsten von Latten oder Brettern gestellet,um windtrocken zu werden.

I. Hieher gehört die Brandenburgische Verord-nung vom Jahre i?4y; die Schlesische vomJahre 1750; die Herzoglich-Braunschweigi-sche vom 14 Sept. 1764, und vornehmlichvom ü März 1765, welche letztere deswegenvorzüglich ist, weil ihr Tabellen beygefügtsind, welche die Berechnung des Bauan-schlags erleichtern, und Betriegereyen ver-hüten. Beyde stehen in meiner Samlungder polizey- und Cameralgesetze. vn. S.248, 249. ^

2- An einigen Orten trocknet man die neugebil-dcten Ziegel in freyer Tust, ohne Scheune,aber nie ohne Gefahr und selten ohne Verlust.