Wachsbleicherey. §.6.7. 245
§. 6 .
Eine Wachsbleiche verlangt einen ge-räumigen freyen Platz, der dem Winde, demStaube und dem Rauche nicht ausgesetzt ist,und genügsames reines Wasser hat. Solldieses Gewerb den größten Nutzen abwer-fen, so muß es mit einer Uchtgiesserey ver-bunden seyn.
§- 7 -
Der Docht oder Tocht zu den Wachs-lichtern oder Nerzen wird aus reinen, sehrmeisten, gleich gesponnenen und wenig gedre-hten baumwollenen Garn, in gehöriger sän-ge und Dicke, aufder Dochtbank zugeschnit-ten, und alsdann in einem Kasten, bey derWärme Heister Asche, ausgetrocknet.
1. Die Tochtbank ist ein Tisch oder Gestell,worauf die Tochtstange und daö Tocht-messer senkrecht stehn, um welche das Garngezogen, und am letzter» abgeschnitten wird.Entweder die Stange oder das Messer ist be-weglich, so daß sich bende nach der erforder-lichen Länge der Lochte, durch eine Stell-schraube entfernen lassen. Dieß Werkzeug,dessen sich auch die Talglichtzieber bedienen,ist nicht an allen Orten von einerley Ein-richtung.
2. Das Austrocknen der Lochte ist nicht allent-halben üblich, aber es giebt auch Lichter ge-nug, welche beym Brennen daö Wachsumher sprühen.
§. 8 -