' Bierbrauerey. §. 21. i 8 r
1. Es giebt Oerter, wo das Bier gut ist, undwo dennoch eine allgemeine Klage darüberist, weil die meisten Privatconsumenten eSnicht gehörig aufzubewahren verstchn, unddie Aufkäufer es aus Gcwinsucht oder Nach-lässigkeit verschlimmern-
2. Sehr unnütz würde hier das in vielen Bü-chern vorkommende Vcrzeichniß der berühm-testen Biere seyn, in denen noch immer vie-le aufgeführt werden, die weder in derNach-barschaft ihrer Heimat, noch in der Ferneweiter geschätzt werden. Die allermeistenhaben nur noch ihre possirlichen Namen bey-behalten, ihren Werth aber vcrlohren, undselbst die Braunfchweigische Mumme,Mume, Mome, die schon im fünfzehntenJahrhunderte berühmt war, und ihren Na-men von Christian Mumme, ihrem Erfin-der hat, wird kaum noch in ein Paar Häuserngebrauet. Noch zeigt man in Braunschweigdas Haus, worin Mumme im Jahre 149szuerst sein Bier gebrauet hat.
§. 22 .
Das Brauhaus muß auf einem erha-benen, wenigstens trockenen Orte angelegtwerden, hinreichendes und reines Wasser inder Nahe, auch einen feuersicher» Holzraum,und trockne, tiefe, luftige, gepflasterte Kellerhaben. Durch Pumpen, durch tragbareRinnen, und durch Abzüge im Fußboden,wird viele Arbeit erleichtert.
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