Bierbrauerey. §. 19. 20. 179
tem Wasser übergießt, oder sie in einem lei-nenen Beutel in die Bicrtonne henkt.
§- 19 -
Buttelbier, Boureillen - Bier, nennetman dasjenige, welches man vor Endigungder Gahrung in kleine Gefasse thut, mit ei-nigen Gewürzen, sonderlich Zimt, Nelken,und Kardamomen vermischt, und wohl ver-stopft in kühlen Kellern aufhebt. SolchesBier gerarh, so bald es au die freye suftkömt, in heftige Gahrung, und wird fastganz zu Schaum.
I. Diese Würkung rührt, wie bey den monssi-renden Weinen, von dem noch nicht hinläng-lich ausgeschiedenen, oder zurück gehaltenenkohlensauren Gaö her, welches mit Heftig-keit ausführt, so bald daö Vier die freyeLuft berührt.
§- 20.
Ueber die größtentheils auSgesogenenTrabern wird, nachdem die Würze abgefül-let worden (§. 1,.), abermals heisses Was-'ser gegossen, und solches hernach mit dem inder Braupsanne zurückgebliebenen Hopfengekocht, welches b"kacbbier, Dünnebier,Afrerbier, Convent oder Ccwenc gcnanrwird. Die Seihe oder Trabern dienen zumViehfutter.
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