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Anleitung zur Technologie oder zur Kentniß der Handwerke, Fabriken und Manufacturen : vornehmlich derer, die mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft in nächster Verbindnung stehn ; nebst Beyträgen zur Kunstgeschichte
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Bierbrauerey. §. 17.

Nische Mumme, noch nach beyden Indiengierigen; da Herzog Erich von Braun»schweig dem Doct. Erichen, nach überstanddenen: Verhör vor dem Reichstag zu Worms,eine Flasche Elirhecker Bier schenkte; da esnoch gewöhnlich war, daß der Chu>sächsi-sche Hof sechs Fuder llandwein an denHerzoglich Brannschweigischen Hof über-schickte, der dafür der Churfürstlichen Kelle-rcy sechs Fuder Eindecker Bier Übermächte.Als dieses, nach dem Tode Churfürsts Chri-stian I unterblieb, ließ Herzog Wolfgangzu Brannschwcig izyz ein Schreiben an denAdministrator Friedrich Wilhelm ergebn,worin er verlangte, daß gegen überkommen-de sechs Fuder Eindecker Bier, so wie esehemals geschehn, so viel Sächsischer Weinwiederum »herschickt werden möchte. Auchdas Göttingifche Bier hat einmal die Ehregehabt, jährlich an den Churfürstlich Säch-sischen Hof verschickt zu werden. Noch istfolgender Brief Churfürsten Augusts an denMagistrat von Göttingen vom Jahre 1534vorhanden: "Nachdem uns das Biehr, sobey euch gebrauen wirdet, für andern Bich-ren wol bekommet, als gesinnen wir an euch«ganz gnedigst, ihr wollet uns zu dienst-lichen Gefallen deffelbigen 4 Baß, so gut esitziger Zeit bey euch zu bekommen, außlostcn,und uns bey eigener gedingter Fuhre für-«derlichst anhero gegen Dreßden schicken,und daneben vermelden, was solch Biehr,sambt den Fuhr-ckohn allenthalben austra-ge, solches soll euch alßbalde bcydenFuhr-mann zu Dank überschickct werden. Unddamit auch das Biehr unterwcges nichtverfälschet, oder sonsten Schaden dazu ger«schern mochte, so gesinnen wir gleicherge-Mstait